Winterberg. Ein 54-jähriger Mann aus Winterberg soll ein schutzbefohlenes Kind schwer missbraucht und die Taten gefilmt haben. Ihm droht lange Haft

Ein Mann aus dem Raum Winterberg sitzt seit Juni wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes im Gefängnis. Der 54-Jährige wurde bereits am 17. Juni in Winterberg festgenommen. Ein Richter verhängte am darauffolgenden Tag Untersuchungshaft für den Mann. In der Justizvollzugsanstalt Hamm wartet der Angeklagte nun auf seinen Prozess. Die Verhandlung startet am Montag, 13. Dezember, vor dem Landgericht in Arnsberg.

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Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, im Raum Winterberg in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juni dieses Jahres in acht Fällen sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen zu haben. Dabei soll er laut Anklageschrift die Taten gefilmt und im Internet verbreitet haben. Die Aufnahmen sollen in einem Waldstück und in einem Garten bei Winterberg entstanden sein.

Der Angeklagte soll den sexuellen Missbrauch des Kindes gefilmt und auf einer Pornoseite hochgeladen haben.
Der Angeklagte soll den sexuellen Missbrauch des Kindes gefilmt und auf einer Pornoseite hochgeladen haben. © dpa | Silas Stein

Laut der Pressesprecherin des Landgericht Arnsberg, Leonie Maaß, wird ihm vorgeworfen, die kinderpornografischen Videos dann auf einem Portal für Sexfilme hochgeladen und verbreitet zu haben. Die angeklagten Taten seien aufgeflogen, da der Betreiber der Webseite eine Firma damit beauftragt hatte, die eigenen Inhalte zu überwachen. Diese meldete schließlich den Inhalt den Behörden, die ein Verfahren und schließlich die Festnahme des Mannes anordneten.

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Laut Maaß habe der 54-jährige Winterberger keinerlei einschlägige Vorstrafen. Sollte sich aber der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Arnsberg bestätigen, droht dem Angeklagten eine lange Haftstrafe. Bis zu 15 Jahren könnten es bei einem Schuldspruch des Gerichts am Ende sein. Das Gericht wird sich im Falle eines Schuldspruchs bei der Verhängung des Strafmaßes unter anderem auch daran orientieren, ob der Angeklagte sich geständig zeigt und seinem Opfer eine Aussage vor dem Landgericht erspart. Das Kind wird als Nebenklägerin auftreten. Es sind zunächst drei Prozesstermine anberaumt.