Brilon. Als „Bernd FKK“ hat ein Rentner aus Brilon Kinderpornografie verbreitet und Missbrauchsbilder gesammelt. So äußert sich der Angeklagte im Prozess

Das Amtsgericht Brilon hat einen 74-jährigen Briloner wegen des Besitzes und Verbreitens von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Richterin Carina Lücke-von Rüden folgte damit dem Antrag der Staatsanwältin, den Rentner mit einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung zu bestrafen. Außerdem muss er 3.500 Euro zahlen und eine Therapie beginnen. Der Briloner Verteidiger Oliver Brock hatte für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert.

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219 Bilder auf der Festplatte

Sichtlich peinlich berührt blickte der Angeklagte auf die Tischplatte der Anklagebank und nestelte an seiner Schutzmaske herum, als die Staatsanwältin die Vorwürfe vortrug. Sie skizzierte dabei einen Blick in den Abgrund des Internets. Explizit beschrieb sie die Aufnahmen, die der Vater einer erwachsenen Tochter unter seinem Pseudonym „Bernd FKK“ in Chats anderen Pädophilen zugänglich machte. Auf den Bildern zu sehen: Sexuelle Handlungen zwischen Kindern und von Erwachsenen an Kindern. Darunter sei auch ein Kind zwischen drei und vier Jahren, wie die Staatsanwältin ausführte. Insgesamt 13 Mal konnten ihn die Ermittler nachweisen, dass er diese Fotos verbreitet hatte. Außerdem fand die Polizei weitere kinderpornografische Daten auf Datenträgern des Angeklagten - insgesamt 219 Bilder auf eine Computer-Festplatte und einem Speicherstick.

Durch das Verbreiten von Kinderpornos tragen die Tätern dazu bei, dass Kinderleben zerstört werden.
Durch das Verbreiten von Kinderpornos tragen die Tätern dazu bei, dass Kinderleben zerstört werden. © dpa

Sexualtherapie in Dortmund

Vor Gericht räumte der Mann direkt zu Beginn alle Taten ein. Sein Mandant schäme sich in „Grund und Boden“, sagte Verteidiger Brock. Die Taten selbst würden schon eine Weile zurückliegen: „Das war damals eine schwierige Zeit für meinen Mandanten, die er jetzt therapeutisch aufarbeiten will“, so der Rechtsanwalt. Er bemühe sich nun darum, dem 74-Jährigen eine Sexualtherapie beim Verein „Die Brücke“ in Dortmund zu beschaffen. Der sei eine renommierte öffentliche Einrichtung unter „vielen schwarzen Schafen“, führte Brock aus. Um dort einen Platz zu bekommen, dürfe sein Mandant aber höchstens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt werden. Der Bedarf an solchen Therapieangeboten sei groß, so Brock.

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Richterin Carina Lücke-von Rüden machte deutlich, dass der Angeklagte sein Verhalten schnellstens ändern müsse: „Das Wesentliche ist, dass der Angeklagte damit aufhören muss und nicht weiter kinderpornografische Schriften ausgetauscht werden. Damit wird nämlich das Leben von zahlreichen Kindern zerstört“, sagte die Richterin. Besonders unverständlich seien die Taten, da er ja selbst Vater einer Tochter sei und eigentlich die Dimension seines Handelns begreifen müsse, sagt sie bei der Urteilsverkündung. Dabei ließ sie außerdem durchblicken, dass die Strafe nach dem neuen verschärften Recht hätte höher ausfallen können - eine Haftstrafe also wahrscheinlich gewesen wäre. Seit Neuestem gilt nämlich die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie als Verbrechen. Da die Taten des Angeklagten Ende 2016/ Anfang 2017 begangen wurden, stufte das Gericht diese als Vergehen ein.

Eine Erklärung mit dünner Stimme

Die Staatsanwältin machte deutlich, dass Menschen wie der Angeklagte mit ihrem Verhalten Kinder-Leid erst möglich machten: „Das ist eine äußerst verwerfliche Tat“, sagte die Anklagevertreterin. Trotzdem sehe sie eine „gute Sozialprognose“. Bisher sei der Mann strafrechtlich noch nicht Erscheinung getreten. Außerdem habe er alle ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt.

In seinem Schlussplädoyer macht Rechtsanwalt Brock auch noch einmal deutlich, dass durch das kooperative Verhalten seines Mandanten das Verfahren erleichtert und somit auch verkürzt wurde. Seine Vergangenheit habe ihn eingeholt. Eine Therapie werde dieser nun „gerne“ in Anspruch nehmen. Die weiteren Folgen seien dem Familienvater bewusst. „Mein Mandant ist gesellschaftlich und privat gebrandmarkt. Er versucht das jetzt mit seiner Frau durchzustehen“, sagte Brock. Das alles habe er sich selbst zuzuschreiben. Und auch der Angeklagte selbst meldete sich vor der Urteilsverkündung noch zu Wort. Mit dünner Stimme versuchte er zu erklären, was ihn zu seinen Taten getrieben hatte: „Ich weiß nicht, wie ich so dusselig sein konnte. Eigentlich war das gar nicht mein Bedürfnis. Es ist halt passiert“, sagte er.