Marsberg. Mit einem blauen Auge davon gekommen: Ein Marsberger muss sich zum wiederholten Male vor Gericht verantworten. Deshalb hatte er noch mal Glück:

Da hatte Amtsrichter Eberhard Fisch noch einmal Gnade vor Recht ergehen lassen. Sonst wäre der Angeklagte für neuen Monate in den Knast gewandert. Aber der Amtsrichter hat die Freiheitsstrafe noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. Zwei Jahre muss sich der 28-jährige Marsberger jetzt straffrei verhalten, sonst droht ihm der Knast. Zu verdanken hat der Angeklagte die Bewährung seinem Verteidiger Kay Hofheinz aus Marsberg, der auch zugleich sein gesetzlicher Betreuer ist.

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Drei Strafsachen gleichzeitig

Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Verhandlung am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Marsberg gleich drei Strafsachen vor: ein Hausfriedensbruch und zwei Diebstähle, einmal sogar besonders schwerer Diebstahl.

Hausfriedensbruch deshalb, weil er trotz Hausverbotes den Marktkauf am 18. Juni betreten hatte. Hausverbot hatte er erhalten, weil er dort beim Ladendiebstahl ertappt worden war. Er habe nur Leergut im Leergutapparat abgeben wollen, so der Angeklagte. Der Apparat stehe gleich im Eingang im Bereich der Kassen. Der von Sozialhilfe lebende Marsberger sei aufgrund seiner schwierigen finanziellen Lage schließlich auf jeden Cent angewiesen, sprang ihm sein Verteidiger Hofheinz zur Seite.

Am 6. Juni hat er früh morgens gegen 4.50 Uhr im Außengelände des Toom-Baumarktes den Gitterzaun mit einer Kneifzange aufgekniffen und einen Grill im Wert von 189,99 Euro geklaut. Dazu hat er die Gitterstäbe hochgezogen und den Grill in seinen Einzelteilen aus dem Karton herausgenommen, auf seinen Fahrradanhänger geladen und ist damit nach Hause gefahren. Pech für ihn: Er ist per Video beim Ladendiebstahl im Marktkauf gefilmt worden. Dabei ist sein Fahrrad mit auffälligen Speichen aufgefallen. Gefilmt worden ist er ebenfalls bei dem Diebstahl des Grills. Das Fahrrad erkannte der Ladendetektiv wieder.

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E-Bike geklaut

Am 16. August dann war er wieder in den frühen Morgenstunden unterwegs. Diesmal klaute er kurz vor 5 Uhr ein E-Bike. Es stand zwar unverschlossen vor dem Haus. Auch der Eigentümer hat eine Viedoüberwachung installiert. Mit dem Video ging der Geschädigte zur Polizei und erstattete Anzeige.

Da der Angeklagten bei der Polizei einschlägig bekannt ist, erkannten sie ihn auf dem Video sofort wieder, wie ein Polizist im Zeugenstand aussagte. Am anderen Tag hat er im öffentlich zugänglichen Keller des Mietshauses, in dem der Angeklagte wohnt, das Fahrrad gefunden. Er hätte das Fahrrad aber nicht behalten wollen, sondern es wieder zurückbringen wollen, so der Angeklagte.

Wenn dem so gewesen wäre, dann hätte es sich um einen unbefugten Gebrauch eines Fahrrades gehandelt, was auch, laut Amtsrichter Fisch, eine Straftat ist. Die Polizei fand allerdings das Fahrrad verschlossen mit einem Seilschloss vor. Deshalb, so Amtsrichter Fisch, in seiner Urteilsbegründung, könne man auch nicht von einem unbefugten Gebrauch eines Fahrrades sprechen. Sondern von einem Diebstahl.

Von den Diebstählen hätte sie nichts gewusst, zeigte sich die Bewährungshelferin vor Gericht überrascht. Der Angeklagte steht unter laufender Bewährung aus einer vorausgegangenen Straftat. Das Amtsgericht Brilon hatte ihm eine 12-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aufgebrummt. „Und nur eine Woche später haben Sie den Grill im Baumarkt gestohlen“, sprach ihm der Amtsrichter ins Gewissen.

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Richter ist glimpflich

Weil er aber fast alle Vorwürfe eingestanden hat und deshalb auf die Vernehmung von drei Zeugen verzichtet werden konnte, hielt ihm der Amtsrichter zugute. Die „engen wirtschaftlichen Verhältnisse und die schwierige Lebenssituation“, aus die er sich zu befreien versuche, stimmte den Amtsrichter milde. Laut Bewährungshelferin habe er seine Betäubungsmittelsucht in den Griff bekommen, um seine 5-jährige Tochter regelmäßig sehen zu können. Auch trinke er nicht mehr so viel. „Trotz nicht unerheblicher Bedenken“, sprach ihm Amtsrichter Fisch „zum letzten Mal“ eine Bewährungszeit von zwei Jahren aus.