Hochsauerlandkreis. Die Zerwürfnisse unter den HSK-Linken halten an. Für die Bundestagswahl hat der Landesvorstand die Weichen gestellt.

Das Zerwürfnis innerhalb der Linken im Hochsauerlandkreis hat sich auch bei der Aufstellung der Kandidaten zur Bundestagswahl fortgesetzt. Quasi auf den letzten Drücker hatte der Landesvorstand der Partei zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, um den Direktkandidaten für den Wahlkreis 147 - identisch mit dem Kreisgebiet - festzulegen. Denn nur wenn eine Partei mit einem Direktkandidaten in einem Wahlkreis antritt, kann sie dort auch die für die Besetzung des Bundestages wichtigen Zweitstimmen abschöpfen.

Alle Wahlvorschläge zugelassen

Die Mitgliederversammlung fand am 12. Juli in Neheim statt und damit genau eine Woche vor Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bis Montag, 19. Juli, um 18 Uhr mussten die Namen beim Kreiswahlleiter abgegeben worden sein.

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Wie berichtet, treten zur Bundestagswahl am 26. September neun Kandidaten im Hochsauerlandkreis an. Anders als bei der Kommunwahl hat es nach Angaben der HSK-Pressestelle diesmal keine Einwände gegeben. „Die Vorgaben zu Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge nach § 20 Bundeswahlgesetz waren bei allen Vorschlägen erfüllt“, so HSK-Sprecher Jürgen Uhl auf Anfrage der WP. Deshalb seien alle eingereichten Wahlvorschläge zugelassen worden.

Kein Einspruch eingelegt

Und alle Kandidaten-Vorschläge kamen von den Parteiorganisationen. Dabei gibt es zwischen etablierten Parteien und Newcomern einen Unterschied. Parteien, die seit der letzten Wahl nicht mit wenigstens fünf Sitzen in einem Bundes- oder einem Landtag vertreten sind, benötigen für die anstehende Bundestagswahl 50 sogenannte Unterstützer-Unterschriften.

Das gilt auch für Einzelbewerber und Wählergruppen. Wegen der Corona-Pandemie war dieses Quorum auf ein Viertel der üblichen 200 Unterschriften reduziert worden. Diese Vorgabe soll die Ernsthaftigkeit einer Kandidatur sichern helfen und eine Aufsplitterung der Stimmen auf zu viele Kandidaten verhindern.

Die Nominierungen müssen von drei Mitgliedern des jeweiligen Landesvorstandes unterschrieben werden. Bei den Linken war es zudem auch der Landesvorstand, der zu der parteiinternen Aufstellungsversammlung in Neheim eingeladen hatte. Üblicherweise sind dafür - so wie es bei CDU, SPD, FDP, AfD, Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, Die Partei und die Basis der Fall war - die Kreisverbände zuständig. Einen solchen haben die Linken im HSK bekanntlich nicht mehr.

Richtungsstreit

Wie berichtet, hatte der Landesparteitag im vergangenen November auf Antrag des Landesvorstandes den Kreisverband Hochsauerland aufgelöst. Grund: Nachdem Mitglieder des Kreisvorstands die Kandidatur von Linken aus Olsberg, Arnsberg und Brilon zur Kommunalwahl mit falschen Sitzungsprotokollen und einer ungültigen Satzungsversion zu verhindern versucht hatten, sei - so der Landesvorstand damals - eine „ordnungsgemäße Parteiarbeit“ mit dem seinerzeit „handelnden Kreisvorstand“ nicht mehr möglich.

36 Verfahren waren damals nach Auskunft des NRW-Landesvorstands bei der Bundesschiedskommission der Partei anhängig. Anlass waren - grob konturiert - unterschiedliche Auffassungen über Ideologie und lokale Praxis linker Politik. Hardliner-Kommentar aus dem damaligen Kreisvorstand: „Lieber keine Kandidaten als ungeeignete Kandidaten.“

Newcomer tritt für die Linke an

Einige der Verfahren, so Michael Kretschmer, Landesgeschäftsführer der Linken auf Anfrage der WP, seien mittlerweile abgeschlossen; die wechselseitig von den lokalen Widersachern im Hochsauerlandkreis gestellten Anträge auf Parteiausschluss allerdings noch nicht. Anfang nächsten Jahres will der Landesverband das Thema abhaken. Eine für Mitte August geplante Mitgliederversammlung ist verschoben worden.

Zur Bundestagswahl tritt ein bisher politisch unbeschriebenes Blatt für die Linken im HSK an: Karl-Ludwig Gössling aus Bestwig, Jahrgang 1957, Elektro-Ingenieur der Nachrichtentechnik im Ruhestand und seit etlichen Jahren Judo-Trainer beim TV Brilon.

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Übrigens: Dass die Sitzung des Kreiswahl-Ausschusses am vergangenen Freitag nicht im Kreistags-Informationssystem aufgeführt war, liegt an dem Charakter dieses Gremiums. Es handelt sich dabei nicht um ein Organ des HSK, sondern um einen sogenannten sonder-gesetzlichen Ausschuss nach § 8 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes.