Altkreis Brilon. Die neuen Räte im Altkreis Brilon haben ihre Arbeit aufgenommen. Die Dachverbände der Parteien wollen das Ehrenamt aufwerten - auch finanziell.

Es ist gut gemeint, doch möglicherweise bald untersagt: Künftig soll es den Stadt- und Gemeinderäten in NRW per Gesetz untersagt sein, auf bestimmte Aufwandsentschädigungen zu verzichten. Das jedenfalls haben die kommunalpolitischen Dachverbände von CDU, SPD, Grünen und FDP in einer gemeinsamen Stellungnahme an Ministerin Ina Scharrenbach angeregt. Damit wäre es künftig den Räten von Winterberg, Medebach und Hallenberg untersagt, bei Ausschuss-Vorsitzenden auf ein Extra zu verzichten.

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Das war in der vergangenen Wahlperiode auch in Brilon und Marsberg gängige Praxis. Lediglich Olsberg hatte den Vorsitzenden von Bau- und Planungsausschuss, Betriebsausschuss, Ordnungs- und Sozialausschuss sowie des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit einen Aufschlag in Höhe von einer Monatspauschale in Höhe von 219,19 Euro zukommen lassen.

313 Euro pro Sitzung extra

Mit Beginn der neuen Wahlperiode bietet die Gemeindeordnung den Räten die Möglichkeit, den Aufwand der Ausschussvorsitzenden wegen der mit diesem Amt verbundenen umfangreichen Vorbereitungsarbeiten monetär besonders wertzuschätzen: mit einem Sitzungsgeld. Das entspricht in der Höhe zwar auch einem üblichen Monatssatz, wird aber entgegen der bisherigen Regelung nur für tatsächlich abgehaltene Sitzungen gezahlt. In Olsberg zum Beispiel, das bisher als einzige eine Entschädigung zahlte, fallen jetzt pro Sitzung 228,50 Euro an, unterm Strich, so Pressesprecher Fröhling, spare die Stadt rund 6400 Euro ein.

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Brilon gibt rund 8000 Euro im Jahr mehr aus, hier liegt das Sitzungsgeld wegen der größeren Einwohnerzahl bei 313 Euro. In Marsberg sind es etwa 3900 Euro. Die Stadt an der Diemel hat die 20.000-Einwohner-Zahl unterschritten und befindet sich nun mit Hallenberg, Medebach, Olsberg und Winterberg in der niedrigsten Vergütungsstufe.

Appell: „Macht Euch nicht klein.“

Auch daran sollte sich nach Ansicht der kommunalpolitischen Spitzenverbände etwas ändern. Ihr Vorstoß geht noch viel weiter. Denn nachdem die Landesregierung Anfang 2020 die Vergütung der Wahlbeamten - Stichwort: Wiederantritts-Bonus bei der Kommunalwahl und Krawattengeld für Bürgermeister - attraktiver gestaltet hat, sollten nun auch die Mandatsträger mehr finanzielle Anerkennung für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten. Schließlich bilden sie „mit ihrer Präsenz und dem Willen zur Gestaltung das demokratische Fundament“.

Dem stimmt Peter Newiger (Olsberg), Geschäftsführer der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK) im HSK, voll zu. Da hält er es mit seinem Landesgeschäftsführer Bernhard Daldrup: „Macht Euch nicht klein!“ hatte der SPD-MdB aus Warendorf anlässlich eines Tags des Ehrenamtes an die Kommunalpolitiker appelliert. Eine Anregung hat zum Beispiel die Stadt Olsberg jetzt schon in ihre Hauptsatzung aufgenommen: Auch für Fraktions-Sitzungen per Video können Sitzungsgelder abgerechnet werden.

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Wie sieht es in den Kommunen aus?

Brilon

In Brilon sind neben den 38 Stadtverordneten 44 Sachkundige Bürger in die Ausschussarbeit eingebunden, hinzu kommen 21 weitere als stellvertretende Mitglieder; außerdem wirken 15 Personen als beratende Mitglieder, zum Beispiel Schulleiter oder Vertreter des Jugendparlaments, mit. Für das laufende Jahr weist der Haushalt insgesamt 248.000 Euro an Aufwandsentschädigungen für den kommunalpolitischen Bereich, Ortsvorsteher inklusive, aus. Bei der Beschlussfassung über die Änderung gab es zwei Gegenstimmen.

Marsberg

In Marsberg enthielten sich vier Ratsmitglieder bei der Entscheidung. Dort wirken 29 Einwohner als Sachkundige Bürger mit. In Marsberg reduzieren sich die Ausgaben für Aufwandsentschädigungen von rund 198.000 Euro im vergangenen Jahr trotz Einführung der Sitzungsgelder für die Aussschussvorsitzenden auf jetzt angesetzte 184.000 Euro. Grund ist die bereits erwähnte Unterschreitung der 20.000-Einwohner-Marke. Bekamen die Ratsmitglieder früher in der höheren Stufe 300,10 Euro im Monat, sind es jetzt noch 228,50 Euro. So hoch ist auch das Sitzungsgeld für die Ausschussvorsitzenden.

Olsberg

Olsberg hat den Ehrenamtlichen-Ansatz bei 175.000 Euro belassen. Neben den 32 Stadtverordneten sind hier 25 Einwohner als Sachkundige Bürger kommunalpolitisch aktiv.

In Hallenberg geht Verzicht am weitesten

Mit gerade einmal 73.000 Euro fällt der Ansatz für das kommunalpolitische Ehrenamt naturgemäß in Hallenberg am niedrigsten aus.

Hallenberg ist die einzige Stadt im Altkreis Brilon, in der die Ratsmitglieder keine reine Pauschale - das wären 228,50 Euro im Monat - erhalten, sondern einen Sockelbetrag von 123 Euro sowie ein Sitzungsgeld von 21,20 Euro.

Hallenberg verzichtet nicht nur weiterhin auf die Extra-Entschädigung für die Ausschussvorsitzenden, sondern auch die Fraktionssprecher, ihre Stellvertreter und die beiden stv. Bürgermeister nehmen die ihnen zustehenden Sätze nicht in voll Anspruch.

Alleine dadurch, so Bürgermeister Eppner, ergibt sich für dieses Jahr ein positiver Haushaltseffekt von rund 18.500 Euro.

Winterberg

Winterberg kommt mit 163.000 Euro hin, damit liegt der Etat-Ansatz um 5000 Euro über dem des Vorjahres. Auch hier gibt es 32 Stadtverordnete, allerdings mit den Freien Wählern jetzt auch eine vierte Fraktion. In Winterberg sind lediglich fünf Sachkundige Bürger einbezogen. Die Abstimmung zum Verzicht auf das Extra-Geld für die Ausschusssprecher war einmütig.

Medebach

In Medebach steht die Neufassung der Hauptsatzung erst morgen, Donnerstag, im Rat auf der Tagesordnung. Wie Bürgermeister Thomas Grosche gegenüber der WP sagte, sei die Einführung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende nicht vorgesehen. Gleichwohl steigt der Etat--Ansatz von 128.000 Euro auf 137.500 Euro. Grund: Erstmals hat Medebach einen Umweltausschuss eingerichtet. Und: Die Zahl der Sachkundigen Bürger erhöht sich von sieben auf 24. Darüber freut sich Thomas Grosche: „Es war den Fraktionen wichtig, dass erfreulicherweise große Interesse an der kommunalpolitischen Arbeit in unserer Stadt durch die Einbindung zusätzlicher Sachkundiger Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen.“