Winterberg/Sauerland. In sozialen Medien promoten Kanäle das Driften mit dem Auto – auch explizit in der Region. Warum das nicht per se ein Fall für die Polizei ist.
Drifter haben diesen Winter schon für einigen Ärger in der Region gesorgt – bei Fahrmanövern wurden teilweise Menschen gefährdet; plattgefahrene Heuwiesen und Felder und zurückgelassener Müll haben viele Landwirte verärgert. Anfang Dezember musste die Polizei ein Driftertreffen mit rund 250 Teilnehmern auflösen.
Die einen ärgern sich – die anderen finden es großartig, neudeutsch krass. In sozialen Netzwerken wie Instagram und Youtube sind mit wenigen Klicks Kanäle zu finden, die sich dem verbotenen Hobby widmen und dabei offensichtlich keine Konsequenzen fürchten. Viele dieser Videos erreichen nur wenige Klicks, andere sind verhältnismäßig erfolgreich.
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So gibt es zum Beispiel auf Instagram einen Kanal, der sich explizit mit dem Driften in Winterberg beschäftigt, über 1100 Abonnenten hat und dessen gerade einmal 22 Videos teilweise über 6000 Aufrufe erzielt haben.
Eine Auswahl der Inhalte: driftende Autos auf Parkplätzen im Schnee, aber auch auf herbstlichen Straßen, nachts und am Tag, ohne Kennzeichen im Wald, sowie das Video einer Pkw-Bergung aus einer Böschung – der Fahrer hat offenbar im Schneetreiben seine Fahrkünste überschätzt und lässt sein Gefährt nun von einem hilfreichen Traktorfahrer zurück auf die Straße ziehen. Als sogenannter Fail, lustige Panne, sorgt der Unfall für Freude in der Kommentarspalte und mehr Reichweite.
Polizei auf Hinweise angewiesen
Dass die Videos, wie der Kanalname vermuten lässt, tatsächlich in Winterberg spielen, ist teilweise deutlich zu sehen: Firmenparkplätze und Hinweisschilder auf lokale Attraktionen sind erkennbar, die Kreuzung Am Waltenberg/Im Hohlen Seifen hat einen Auftritt als Kulisse für ein riskantes Fahrmanöver.
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Die WP hat den Administrator dieses Instagram-Kanals mehrfach angeschrieben, um ihm Fragen zu stellen – zum Reiz des Driftens, aber auch, warum er sich offensichtlich nicht vor Konsequenzen fürchtet, wenn er sein Treiben für jedermann sichtbar ins Netz stellt. Eine Antwort auf diese Fragen gab es allerdings nicht, der Betreiber reagierte nicht auf die Nachrichten.
Auskunftsfreudiger zeigt sich die Polizei. Es sei bekannt, so ihr Sprecher Holger Glaremin, dass es im Netz Kanäle gebe, auf denen verbotenes Tun propagiert wird. Das beschränke sich nicht auf die Drifterszene. Allerdings seien solche Kanäle nicht per se ein Ermittlungsansatz, denn „die Polizei sucht nicht gezielt im Internet nach Verkehrsverstößen. Die Polizei verhindert die Verstöße auf der Straße und geht hier konsequent gegen Raser, Drifter und sonstige Verkehrssünder vor.“
Ermittlungen würden erst eingeleitet, wenn die Polizei Kenntnis über Straftaten erhalte, die im Internet gezeigt werden – zum Beispiel durch einen Hinweis. Im Einzelfall könnte es sich also lohnen, wenn sich Geschädigte solche Videos anschauen. Zwar sind die Örtlichkeiten und Kennzeichen nicht immer erkennbar, manchmal wie erwähnt aber schon.
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Glaremin erinnert auch noch einmal an die Strafen, die Driftern drohen: Solange dabei der übrige Straßenverkehr nicht gefährdet wird, bleibt es bei 100 Euro Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. „Gemäß §315c Strafgesetzbuch kann aber auch eine strafrechtliche Konsequenz drohen. Diese liegt vor, wenn es durch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.“
Dabei sei es übrigens völlig egal, ob die Aktionen auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Parkplatz stattfänden. Öffentlich sei ein Parkplatz auch, wenn er zwar im Privatbesitz, aber für jeden befahrbar sei. „Ein Beispiel sind die großen Parkplätze von Bau- oder Supermärkten.“