Medebach/Hallenberg. Ein Meilenstein ist geschafft: Die Pastoralvereinbarung für den Raum Hallenberg-Medebach gilt als wichtige gemeinsame Arbeitsgrundlage.

Fast zwei Jahre lang haben die vierzehn Kirchengemeinden mit engagierten Gemeindemitgliedern an der Pastoralvereinbarung für den pastoralen Raum Medebach-Hallenberg gearbeitet. Das Hochamt am Christkönigssonntag in der Pfarrkirche St. Peter und Paul, Medebach stellte jetzt einen bedeutenden Meilenstein in diesem Zusammenlegungsprozess dar. Zu der stimmungsvollen Messfeier war eigens Domkapitular Andreas Kurte aus Paderborn angereist, um die von Erzbischof Hans-Josef Becker unterzeichnete Pastoralvereinbarung in würdigem Rahmen zu übergeben.

Grundlage für künftige Arbeit

Aus den Händen von Domkapitular Kurte erhielt der Leiter des Pastoralen Raumes, Dr. Achim Funder, eine Ausfertigung des unterzeichneten Dokuments. Gleichzeitig nahm Heinrich Nolte stellvertretend für alle Gemeindemitglieder und als aktives Mitglied der Steuerungsgruppe ein Exemplar der Pastoralvereinbarung dankend entgegen. Blickt man auf das Zusammenwachsens der Kirchenräume Medebach und Hallenberg zurück, so hatte der pastorale Prozess offiziell mit dem Festgottesdienst im Februar 2018 in der Pfarrkirche St. Goar in Hesborn begonnen. Im Laufe der Zeit haben sich alle Gemeinden beraten und ihre Aktivitäten und Pläne verschriftlicht.

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Die Zukunft der Kirche im Erzbistum Paderborn

Zum Pastoralverbund Hallenberg gehören die Pfarrgemeinden Hallenberg, Hesborn, Liesen und Braunshausen. Zum Pastoralverbund Medebach gehören Titmaringhausen, Berge, Dreislar, Medebach, Deifeld, Düdinghausen, Referinghausen, Oberschledorn, Küstelberg und Medelon.

Das Zukunftsbild für das Erzbistum Paderborn bündelt die zahlreichen Erkenntnisse des zehnjährigen diözesanen Prozesses „Perspektive 2014“, der im Oktober 2004 mit einem Diözesanen Forum in der Katholischen Akademie Schwerte begann. Es versteht sich nicht als Sammlung von Regelungen, vielmehr eine Richtungsanzeige für die Entwicklung des Erzbistums in den kommenden Jahren. Es beschreibt grundlegende Haltungen für die Zusammenarbeit im Erzbistum Paderborn sowie theologische und pastorale Leitmotive, die künftig im Vordergrund stehen sollen.

Die Steuerungsgruppe, die eigens dafür gebildete wurde, hat die einzelnen Ausarbeitungen der Gremien außerordentlich gewürdigt und daraus übergreifende Themen und zukunftsweisende Handlungsanweisungen kompakt zusammengestellt. Die Pastoralvereinbarung aller Gemeinden ist jetzt mit der Unterzeichnung durch Erzbischof Hans-Josef Becker wirksam und dient als Arbeitsgrundlage für Pfarrgemeinderäte und Kirchengemeinden.

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Leitgedanke und Orientierung

Wozu bist du da, Kirche? In seiner Festpredigt hob Domkapitular Kurte die zeitgemäße Frage der Kirche hervor: Wozu bist du da, Kirche? Mit respektvollen Worten würdigte er die vielen Aktivitäten im Pastoralen Raum vor Ort und stellte heraus, dass diese Pastoralvereinbarung als Leitgedanke für alle vierzehn Kirchengemeinden des pastoralen Raumes dienen möge. Sie solle Orientierung für die Arbeit und die Ideen vor Ort geben. Als Beispiel für das gelebte Miteinander der Gemeinden stellte Gemeindereferentin Othilde Gerlach das symbolische Kirchenmodell der gemeinsamen Lichterwallfahrt 2020 des Pastoralen Raumes vor. Bunt bemalte Steine drücken das engagierte Leben und die Gemeinsamkeiten der Kirchengemeinden aus.

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Othilde Gerlach erläutert: „Das leuchtende Lichtband, das die symbolische Kirche einfasst, bringt zum Ausdruck: Das Licht im pastoralen Raum Medebach-Hallenberg leuchtet“. Der Leiter des Pastoralen Raumes Pfarrer Dr. Funder bedankte sich am Schluss des Festgottesdienstes bei allen Beteiligten für die aktive Mitarbeit, mit der sie zum Gelingen des Zusammenwachsens beitragen

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