Berlin/Hochsauerlandkreis. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg erklärt, wie der Flughafen Paderborn von Bundesmitteln profitieren soll.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird die Regionalflughäfen für das Jahr 2021 mit 20 Millionen Euro bei den Kosten für die Flugsicherung unterstützen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist eine noch erforderliche Anpassung des Luftverkehrsgesetzes. Das hat der Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag beschlossen.
Entlastung bei Flugsicherungskosten
„Von der Entlastung wird auch der Flughafen Paderborn-Lippstadt profitieren“, freut sich der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg. Gemeinsam mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion habe er sich für die Entlastung der Flughäfen eingesetzt. „In Deutschland müssen Regionalflughäfen im Gegensatz zu internationalen sowie einzelnen kleineren Flughäfen die Kosten für die Flugsicherung aus eigener Tasche bezahlen. Diese Regelung stellt unabhängig von Corona seit vielen Jahren eine erhebliche innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung dar und muss jetzt endlich beseitigt werden“, so Sensburg.
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Im Bundeshaushalt geht es um 20 Millionen insgesamt
Deshalb gehe die Bitte an den Bundesverkehrsminister, die Anpassung des Luftverkehrsgesetzes schnellstmöglich anzugehen, da der Wille des Haushaltsgesetzgebers ansonsten nicht umgesetzt werden könne. Bereits im vergangenen Jahr sei, so heißt es in einer Pressemitteilung, auf Initiative der Unionsabgeordnete für das Haushaltsjahr 2020 der Bundestagsbeschluss gefasst worden, die Ungleichbehandlung deutscher Flughäfen bei den Flugsicherungskosten zu beenden.
20 Millionen Euro seien dafür im Haushaltsjahr 2020 bereitgestellt worden. Doch aufgrund von Schwierigkeiten bei der rechtlichen Umsetzung des Bundestagsbeschlusses habe sich die bereits im Haushalt 2020 verankerte finanzielle Unterstützung für die Regionalflughäfen verzögert.
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Bundestag muss noch zustimmen
Für die Umsetzung des nun erneut gefassten Beschlusses solle ein zweiter Gebührenbereich für jene Flugplätze eingerichtet werden, bei denen eine Flugsicherung erforderlich ist, die aber bisher die Kosten hierfür selbst tragen müssen. Die Flugsicherungsorganisationen sollen künftig auch bei diesen Flughäfen für ihre Leistungen direkt bei den Luftraumnutzern Gebühren erheben.
Ziel sei, durch die vorgesehenen Haushaltsmitteln sicher zu stellen, dass das Gebührenniveau an Regionalflughäfen annähernd dem Niveau von internationalen Flughäfen entspreche. Die erzielte Einigung stehe noch, so die Pressemitteilung, unter dem Vorbehalt einer abschließenden Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021.
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