Hochsauerlandkreis/Brilon. Derzeit sind Drückerkolonnen im HSK unterwegs. Sie drehen Bürgern an der Haustür völlig überteuerte Telefonverträge an. Das ist ihre Masche.

Die Verbraucherzentrale im Hochsauerlandkreis warnt vor Werbern, die Menschen an der Haustür überteuerte Telefonverträge aufschwatzen wollen. Derzeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale mit Sitz in Arnsberg Beschwerden über den Vertrieb von Telefonverträgen an der Haustür. Werber klingeln und behaupten, wegen einer Umstellung auf Glasfaser müssten bestehende Telekommunikationsverträge angepasst werden.

„Mit dieser Masche versucht man, das Vertrauen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewinnen und ihnen dann einen Neuvertrag für den Telefonanschlussunterzuschieben. Oftmals stellt sich der Vertrag jedoch als völlig unnötig und meist teurer als bisher heraus“, so die Verbraucherzentrale. Hier sollte man eine Unterschrift nicht ungeprüft leisten.

„Das Blaue vom Himmel erzählt“

Bei den Werbern handelt sich laut Verbraucherzentrale umgeschulte Vertreter, die darin geübt sind, den Überraschungseffekt auszunutzen, um zu einem Vertragsschluss zu kommen. Die Arnsberger Verbraucherzentrale verzeichnete allein in den letzten Tagen sieben Beschwerden von untergeschobenen Verträgen mit angeblich geneppten Kunden. „Dabei wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Blaue vom Himmel erzählt“, berichtet Petra Golly,Leiterin der Beratungsstelle.

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Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Werber angeblich im Namen eines Telekommunikationsunternehmens agieren, bei dem die angesprochenen schon Kunde sind, sei das Vorgehen perfide. „Wer nicht sofort abschließen will, wird am nächsten Tag zudem noch telefonisch von den Werbern belästigt und genötigt, doch noch zuzustimmen.“ Eine Verbraucherin berichtete demnach, dass ihr Telefon nach dem Abwimmeln der Verkäufer an der Haustür innerhalb der nächsten zwei Tage 21 Mal klingelte und man darüber versuchte, den Vertrag doch noch bei ihr unterzubringen.

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Petra Golly rät daher zu großer Vorsicht und äußerst kritischer Betrachtung, wenn Verträge an der Haustür zur Unterschrift vorgelegt werden. An der Haustür habe man nämlich nicht die Möglichkeit, Verträge zu vergleichen und den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Verkäufer zu prüfen. Auch das Vertrauen vor allem älterer Menschen oder die sprachliche Unerfahrenheit von Migranten werde mitunter schamlos ausgenutzt.

An diese Regeln sollte man sich in solchen Situationen halten

• Niemals einen Vertreter in die Wohnung lassen.

• Niemals etwas unterschreiben, was man nicht nachvollziehen kann und nichtausführlich geprüft hat.

• Wenn man unsicher ist, lieber nicht unterschreiben.

• Besonders wenn Zeitdruck ausgeübt wird und das Angebot nur von kurzer Dauer seinsoll, ist Gelassenheit angesagt.

Die Rechtslage

Hat man doch einen Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam,man kann ihn aber in aller Regel widerrufen. Durch einen Widerruf ist man nicht mehr an den Vertrag gebunden.

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Dafür hat man grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Wurde der Verbraucher nicht über sein Recht zum Widerruf informiert, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen. Der Widerruf muss gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Eine Begründung für den Widerruf muss aber nichtmitgeliefert werden.