Hochsauerlandkreis/Brilon. Eine Mutter aus dem Märkischen Kreis fühlt sich durch Formulierungen in der Quarantäneanordnung für ihr Kind bedroht. Der HSK reagiert sofort.

Weil ihre dreijährige Tochter in Quarantäne muss, erhält eine Mutter aus Nachrodt-Wiblingwerde Post, die sie wütend macht. In der sechsseitigen Ordnungsverfügung des Märkischen Kreises ist von „Zwangsmitteln“ die Rede, von Maßnahmen „gegen ihren Willen, notfalls unter Anwendung körperlicher Gewalt“ und von „zwangsweise Unterbringung in einer geschlossenen Quarantäne-Station“ bei Verstößen gegen die Quarantäneauflage. Das Mädchen wird unter Quarantäne gestellt, weil sie Kontakt zu einer Erzieherin hatte, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

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Der Hochsauerlandkreis kündigt an als Reaktion auf die Beschwerde gegen das Schreiben aus dem Nachbarkreis die eigenen Quarantäneverfügungen zu überarbeiten. Da es im Kindergarten Brilon-Hoppecke gerade erst einen Coronafall gibt, muss auch dort dutzenden Kinder eine schriftliche Quarantäneanordnung zugestellt werden.

Neuerungen bei Schreiben an Kinder unter 14 Jahren

„Wir unterscheiden bei der schriftlichen Zustellung ab sofort zwischen Kindern unter 14 Jahren und Personen über 14 Jahren“, sagt Kreissprecher Martin Reuther auf Anfrage der WP. Kinder unter 14 Jahren seien nicht strafmündig. Daher würden aus den Schreiben künftig bestimmte Formulierungen wie zum Beispiel „zwangsweise Durchsetzung“ herausgenommen. „Außerdem wird die Ordnungsverfügung künftig an die Erziehungsberechtigten gerichtet“, so Reuther. Bisher waren die Briefe an die Kinder selbst adressiert.

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Verstoß gegen Quarantäneauflage ein Straftat

Die Quarantäneanordnungen für unter 14-Jährige würden aber auch in Zukunft bestimmte Formulierungen mit dem Hinweis auf Paragrafen nach dem Infektionsschutzgesetzt enthalten. „Eine Ordnungsverfügung muss rechtssicher sein“, sagt Reuther. Sonst habe sie vor einem Gericht nicht bestand, wenn es zu einem Rechtsstreit komme. „Es muss deutlich werden, dass der Verstoß gegen eine Quarantäneanordnung eine Straftat ist“, sagt Reuther. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden – bei nicht strafmündigen Kinder können im Ernstfall die Eltern zur Rechenschaft gezogen werden.

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An der Länge der Ordnungsverfügung sei nichts zu ändern, so Reuther. Im HSK umfasst sie vier Seiten. Der Hochsauerlandkreis versuche in den Schreiben auch die Notwendigkeit von Maßnahmen zu erläutern. „Außerdem gibt es in dem Brief auch wichtige rechtliche Hinweise.“ Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben zum Beispiel einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Ansprechpartner ist dann die anordnende Behörde. „Diese Informationen können für den Einzelnen ja sehr wichtig sein“, so Reuther.