Marsberg. Der Kripo findet auf einem PC im Raum Marsberg Kinderpornos. Der Mann (47), dem der Rechner gehört, schämt sich und versucht eine Erklärung.

Bei einer polizeilichen Internetrecherche war der 47-jährige Mann aus dem Raum Marsberg aufgefallen.

Im Januar 2019 durchsuchte die Polizei daraufhin seinen PC und wurden fündig: 2015 kinderpornografische Bilder und vier kinderpornografische Videos. Im Juli 2018 hatte er zudem ein kinderpornografisches Video von seinem PC aus zum Herunterladen bereitgestellt. Es zeigte Mädchen bei sexuellen Handlungen. Die Bilder vom Januar 2019 zeigen hauptsächlich Mädchen und Kleinkinder und die Videos Kleinkinder bei sexuellen Handlungen.

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Oberamtsanwalt Balkenhol warf dem Marsberger in der Anklageschrift im ersten Fall Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften vor und im zweiten Fall Erwerb und Besitz des gleichen. Die Bilder und auch die Videos hatte der Angeklagte gelöscht. Die Polizei hatte sie bei der Durchsuchung wieder hergestellt.

Angeklagter schämt sich

Verurteilt

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den der Angeklagten.

Der Angeklagte nahm das Urteil an und verzichtete auf Rechtsmittel.

Seinen sichergestellten Computer wollte er nicht wieder zurück haben.

In der Verhandlung am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht Marsberg zeigte sich der Angeklagte kleinlaut und reumütig. Dass das Video im ersten Fall von seinem PC zum Downloaden bereitgestellt wurde, habe er nicht gewusst, versicherte er. Das wäre in dem Programm so angelegt. Darüber hätte ihn die Polizei erst aufgeklärt. Später hätte er sich im Internet darüber informiert. Bei den Bildern und Videos im zweiten Fall habe er die Dateien nur angeklickt und angesehen.

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Angeklagter: Ungewollt auf die erotischen Seiten gelangt

„Ich dachte das wären legale Filme, schon pornografisch aber nicht kinderpornografisch.“ Deshalb hätte er sie auch gelöscht. „Es tut mir leid. Ich habe einen Fehler gemacht und schäme mich auch dafür.“ Überhaupt sei er zu der Zeit zu viel im Internet unterwegs gewesen, habe Spiele gespielt und sei ungewollt auf die erotischen Seiten gelangt.

Allein, dass er sich das Material unbeabsichtigt angeschaut habe, wollten ihm weder der Oberamtsanwalt noch Amtsrichter Eberhard Fisch abnehmen. Den Vorwurf der Verbreitung ließen sie fallen mit dem Verweis, dass die Verbreitung ein schwerer Vorwurf sei und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werde.

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Erheblicher Missbrauch auf Fotos und Videos dargestellt

Die Vorwürfe im zweiten Fall waren für Oberamtsanwalt und Amtsrichter eine „klare Kiste“. Sie sahen es als erwiesen an, dass er sich des Besitzes von kinderpornografischen Schriften in zwei Fällens strafbar gemacht hätte. Amtsrichter Fisch: „Es gab bei ihnen ein Gefallen daran.“ Die Anzahl der Bilder nannte er erheblich viele. Es seien nicht einfache kinderpornografische Schriften, sondern gravierende, auf denen teilweise ganz erheblicher Missbrauch von jüngsten Kindern dargestellt werde.

Staatsanwalt zeigt Härte

„Dass Anfertigen solcher Bilder stellt ein Verbrechen dar“, so Oberamtsanwalt Balkenhol. Dass werde beim Betrachten sehr schnell vergessen, ebenso die erheblichen Folgen für die Kinder. Balkenhol: „Deshalb ist es wichtig, das Strafmaß erhöht zu haben, damit die Kinder geschützt werden.“ Für ihn kam keine Geldstrafe in Betracht. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Zusätzlich forderte er eine Geldbuße von 2.400 Euro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Zugute hielten ihm Oberamtsanwalt und Richter, dass er nicht vorbestraft ist und dass er sich, nach dem sich seine Ehefrau von ihm getrennt hatte, in ärztliche Behandlung bezüglich seines Internetkonsums und sexuellen Neigungen begeben hatte.

„Riesenschweinerei und gesellschaftlich nicht zu dulden.“

Die rechtliche Bewertung sah Verteidiger Schmidt aus Bad Arolsen genau so.

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Nur eine Freiheitsstrafe zu verhängen, fand er fraglich. Verteidiger Schmidt: „Hinter jedem Foto steht ein Schicksal und stehen Leiden der Kinder“. Es sei eine „Riesenschweinerei und gesellschaftlich nicht zu dulden“, was der Angeklagte sich geleistet hätte. Aber er hätte doch alles erforderliche getan und die Bilder gelöscht, bevor die Polizei sie wieder hergestellt hatte. Außerdem hätte er sich freiwillig in psychotherapeutische Behandlung begeben und von sich aus ein Jahr lang keinen Computer mehr angestellt.

Amtsrichter Fisch verurteilte der Angeklagten zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro, zu zahlen in 100 Tagessätzen zu je 80 Euro. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens und alle Auslagen.