Brilon. . Der Mann (31), der ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus dem Raum Brilon in einem Teenager-Chat verführt hatte, muss ins Gefängnis.

Der Mann (31), der im Winter 2016/ 2017 ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus dem Raum Brilon im Sauerland in dem Teenager-Chat Knuddels.de verführt und nach Berlin gelockt hatte, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Familie hatte das tagelang vermisste Mädchen öffentlichkeitswirksam gesucht.

Das sagt der Rechtsanwalt der Familie des Kindes

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 das Urteil der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Arnsberg. Das sagte der Briloner Rechtsanwalt Oliver Brock, der die Opferfamilie vertritt, auf Nachfrage der Westfalenpost. Der 31-Jährige hatte Revision gegen das Urteil aus Arnsberg eingelegt. Es ist jetzt rechtskräftig, so dass der Täter die Haftstrafe antreten muss.

Sexueller Missbrauch und der Besitz von Kinderpornos

Der Mann hatte gestanden, mehrmals Sex mit dem minderjährigen Mädchen gehabt zu haben. Ihm war sechsfacher sexueller Missbrauch und der Besitz von mehr als 100 kinder- und jugendpornografische Fotos sowie Videos vorgeworfen worden. Wochenlang hatte er mit der Zwölfjährigen im Chatkontakt gestanden. Anfang Januar 2017 war er ins Sauerland gefahren. In einem Hotel in Meschede kam es zum ersten Mal zum Geschlechtsverkehr. Der damals 29-Jährige und das Mädchen fuhren am nächsten Tag in seine Zweitwohnung nach Berlin. Vier Tage lang hielten sie sich dort auf.

Suche nach dem Kind bundesweit

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, da die Familie des Mädchens sowohl mit Flugblättern als auch in sozialen Medien das damals spurlos verschwundene Kind gesucht hatten. Viele überregionale Medien berichteten über das vermisste Kind – auch die Westfalenpost veröffentlichte mehrere Artikel. Als der mediale Druck zu groß wurde, wollte der Mann die damals Zwölfjährige zurück ins Sauerland bringen. Auf dem Weg dorthin wurde er von der Polizei im HSK gestellt.

Jetzt geht es noch um das Schmerzensgeld

In der Hauptverhandlung war deutlich geworden, dass der Mann, der 2010 aus der Bundeswehr entlassen worden war, weil er schon damals Kinderpornos besessen hatte, seit Jahren im Internet Kontakt zu Kindern gesucht hatte. Aus im Prozess veröffentlichten Chatverläufen geht hervor, dass er mit einem „Gleichgesinnten“ Erfahrungen ausgetauscht hatte. „Ab circa neun Jahren werden sie interessant“, hatte er u.a. geschrieben. In seiner Aussage vor Gericht hatte der Mann auch gesagt, dass er sich in das Mädchen aus dem Sauerland verliebt habe.

Keine Prozesskostenhilfe für den 31-Jährigen

Nachdem die strafrechtliche Akte geschlossen ist, steht die zivilrechtliche Aufarbeitung bevor. Laut Anwalt Brock sollen dem Mädchen Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen werden. „Das Landgericht hatte den Anspruch damals als angemessen befunden“, so Brock. Der verurteilte Täter habe für den Schadensersatz-Prozess Prozesskostenhilfe (PKH) – eine staatliche Unterstützung z.B. für Anwaltskosten – angefordert. Sein Antrag sei zurückgewiesen worden, da er im zivilrechtlichen Verfahren keine Erfolgsaussichten habe, so Brock.

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