Medebach. Angeklagter verliert Gerät aus Rucksack. Das Fundamt Hallenberg entdeckt strafbare Inhalte und meldet es der Polizei. Der Mann erscheint nicht vor Gericht.

Eine Mitarbeiterin des Fundamts in Hallenberg schaltet im Januar vergangenen Jahres einen gefundenen Tablet-PC ein. Sie will herausfinden, wem das Gerät, das auf dem Gehweg der Ortsstraße gefunden wurde, gehört. Doch dann der Schock: Sie entdeckt pornografische Dateien und informiert die Polizei.

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Es handelt sich um 838 Bild- und Filmdateien. „Die Mitarbeiterin war entsetzt. 67 dieser Dateien sind eindeutig kinderpornografisch und zeigen sexuelle Handlungen von und mit Kindern“, sagt Ralf Fischer, Direktor des Amtsgerichts Medebach. Einige zeigten auch Kleinstkinder in sexuellen Posen sowie Tierpornos. Der Besitzer des tragbaren Computers ist schnell identifiziert und gibt zu seinen Tablet-PC aus dem Rucksack verloren zu haben. Die Beweislage ist eindeutig.

Angeklagter ist mehrfach vorbestraft

„Wer sich so etwas ansieht, sorgt für Nachfrage und befeuert den Markt. Deshalb sind harte Strafen gerechtfertigt“, erklärt Fischer. Der Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft. Unter anderem hat er eine Haftstrafe über vier Jahre und drei Monate verbüßt – wegen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Auch eine Sachbeschädigung, Diebstahl und Verkehrsdelikte gehen auf das Konto des angeklagten Mannes.

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Diesmal erscheint er nicht zur Verhandlung. Zunächst vertröstet er die Beamten damit, dass er sich verspäte – er habe den Bus verpasst. Dann meldet er sich nicht mehr. Die Konsequenz für den Mann: Richter Ralf Fischer erlässt einen Strafbefehl. Sieben Monate Freiheitsstraße, die zu einer vierjährigen Bewährung ausgesetzt sind, und 2400 Euro Geldbuße, die er in Raten á 100 Euro zahlen kann. Zudem wird sein Tablet-PC eingezogen.

2400 Euro Geldstrafe geht an Verein Dunkelziffer

Das Geld soll dem Verein Dunkelziffer zugute kommen. Dieser setzt sich für Mädchen und Jungen ein, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Erhebt der Angeklagte Einspruch, wird weiter verhandelt und es kommt zu einem Urteil. Tut er das nicht, ist der Strafbefehl wirksam.

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