Medebach/Arnsberg. Im Fall des getöteten Rentners in Medebach fällte das Landgericht Arnsberg das Urteil. Der Angeklagte muss ins Gefängnis, aber nicht wegen Mordes
Der Angeklagte brach in Tränen aus, stützte sein Gesicht mit den Händen und ließ sich nicht beruhigen. Die Verhandlung am Landgericht in Arnsberg musste unterbrochen werden. Gerade forderte die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft für den jungen Mann wegen Totschlags.
Die Anklage des Staatsanwaltes vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichtes Arnsberg lautete gegen einen 22-jährigen Rumänen und dessen gleichaltrige Lebensgefährtin auf gemeinsamen begangenen Mord.
Neun Stiche mit einer Schere
Dem Vorwurf zufolge sollten die Beiden am 7. Januar in Medebach einen 67-jährigen Rentner aus Habgier ermordet haben, indem ihm ein Waffeleisen gegen den Kopf geschlagen und anschließend neun Stiche mit einer Schere in den Hals beigebracht wurden. Das Paar habe sich sein Portemonnaie und Smartphone angeeignet und sei nach Rumänien geflüchtet. Dort wurden sie nach Ausstellung eines internationalen Haftbefehles festgenommen und an Deutschland ausgeliefert, wo sie seitdem in Untersuchungshaft sitzen.
Der Angeklagte hatte die Tötung des Rentners gestanden, will aber nicht aus Habgier getötet haben, sondern weil ihn der homosexuelle Mann sexuell angegangen sei. Es sei bei ihm die Erinnerung an ein früheres Erlebnis gleicher Art hochgekommen, woraufhin er wie in Trance gehandelt habe. Seine Lebensgefährtin sei bei dieser Tat nicht mit in der Wohnung gewesen. Sie war angeblich erst später dort erschienen, um die Spuren der Tat zu verwischen.
Rentner habe Angeklagten mit Messer bedroht
Eine weitere Version des Angeklagten: Er sei von dem Rentner mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er sich gewehrt und zugeschlagen und zugestochen habe. Auch hinsichtlich der Anwesenheit der Freundin bei der Tatausführung machte er unterschiedliche Angaben. Ein Sachverständiger, der über die Schuldfähigkeit ein Gutachten abgab, kam zu dem Ergebnis, dass beide Angeklagten voll schuldfähig seien. Bei diesem hatte der Angeklagte eine weitere andere Version des Tatherganges geschildert.
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Der Staatsanwalt kam in seinem Plädoyer zu dem Ergebnis, dass man der 22-Jährigen eine Tatbeteiligung nicht nachweisen könne. Er beantragte für sie einen Freispruch. Der Angeklagte sei nicht wegen Mordes zu verurteilen, weil man ihm ein Mordmerkmal, wie zunächst angenommen, nicht nachweisen könne. Der 22-Jährige sei wegen Totschlages, bei dem er mit ungeheurer Brutalität vorgegangen sei, zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren zu verurteilen.
Anwalt der Nebenklage plädiert auf Mord
Dem Anwalt der Nebenklage reichte das nicht. Er sah die Mordmerkmale Habgier und Heimtücke erfüllt und beantragte beide wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Der Verteidiger der Angeklagten schloss sich dem Antrag des Staatsanwaltes hinsichtlich eines Freispruches an, während der Anwalt des Angeklagten die Anträge des Staatsanwaltes und den der Nebenklage gegen seinen Mandanten für deutlich übertrieben hielt.
Der vorsitzende Richter kam dem Antrag der Nebenklage nicht nach und verurteilte den Rumänen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags. Der Vorwurf des Mordes ließ sich in der Verhandlung nicht bestätigen. „Dass es sich um eine Handlung im Affekt handelte, ist zweifelhaft. Vielmehr ist der Angeklagte zielgerichtet vorgegangen. Ein solch brutales Vorgehen hat das Schwurgericht nicht alle Tage zu verhandeln“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Freispruch für Angeklagte
Auch er sah ein, dass die Anklagepunkte gegen die Angeklagte nicht bestätigt werden konnten. Zwar gab es DNA Spuren an der Leiche, die bestätigten, dass sie diese angefasst hatte, aber ob sie nun eine Komplizin oder nur eine Tatortreinigerin war, ist weiter unklar. Wie in den vorangegangenen Prozesstagen nahm sie die Plädoyers und auch das Urteil, das sie auf freien Fuß setzt, ohne eine sichtbare Emotion hin. Ihr steht jetzt eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft in Deutschland und Rumänien zu. Ihr Haftbefehl wurde aufgehoben.