Medebach/Arnsberg. Ein Paar aus Rumänien soll in Medebach einen Rentner grausam getötet haben. Unklar ist die Rolle der Frau und die Frage: Mord oder Totschlag?
Für die Beweisführung im Prozess vor der 2. Großen Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichtes Arnsberg im angeklagten Mordprozess gegen das rumänisches Freundespaar – beide 22 Jahre als – gab es am fünften Verhandlungstag manches Verwertbares. Unter anderem wurde ein DNA-Gutachten vorgestellt. Der Frage, ob es sich um einen Mord oder um ein Totschlagsdelikt handelt konnte sich die Kammer auch an diesem Verhandlungstag nicht nähern.
Anklage lautet auf Mord aus Habgier
Der Staatsanwalt wirft den in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten gemeinsamen Mord aus Habgier vor.
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Sie sollen einen 67-jährigen Rentner in Medebach im Hochsauerlandkreis gemeinsam brutal umgebracht haben. Das Opfer war am 7. Januar 2019 in seinem Haus in Medebach mit einem Waffeleisen gegen den Kopf und mit mehreren Scherenstichen in den Hals getötet worden.
Das Paar soll sodann laut Anklageschrift das Portemonnaie, das Smartphone und den VW-Polo des Rentners an sich genommen haben und geflohen sein.
Sie setzten sich in ihre Heimat ab und wurden dort nach Ausstellen eines internationalen Haftbefehles festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.
Homosexualität des Opfers könnte wichtige Rolle spielen
Der angeklagte Florin M gibt den Tötungsvorwurf zu, will aber nicht aus Habgier gehandelt haben, sondern habe den Mann im Affekt getötet, als er sich ihm sexuell nähern wollte.
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Die Homosexualität des Opfers wurde von mehreren Zeugen untermauert. Seine Freundin Rebeca L. habe mit der Tat nichts zu tun, gab der 22-Jährige an. Sie habe ihm auf sein Bitten hin, lediglich später bei der Säuberung des Tatortes geholfen.
Können diese Angaben der Angeklagten widerlegt werden? Fest steht auch durch ein DNA-Gutachten, dass beide Angeklagten am Tatort waren, was aber hinsichtlich der Tatbeteiligung der Frau zunächst nichts aussagt. Sollte die Angabe des Angeklagten, er habe nicht aus Habgier getötet, nicht widerlegt werden können, so ist der Mordvorwurf möglicherweise nicht haltbar.
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Wäre die Tötung, wie vom Angeklagten ausgesagt erfolgt, bliebe wahrscheinlich „nur“ ein Totschlag übrig. Ein erheblicher Unterschied bei der Strafzumessung.
Mehrere Zeugen werden an Tag fünf gehört
Der fünfte Verhandlungstag war ausgefüllt von mehreren Zeugenaussagen, von der Erstattung des DNA-Gutachtens und vom Bericht eines Kripobeamten der Spurensicherung. Am nächsten Prozesstag – am 5. November – werden ein Beamter des Landeskriminalamtes und der Leiter der Mordkommission aus Dortmund als Zeugen gehört, gab der Vorsitzende Richter bekannt.