Medebach. . Im Fall des getöteten Rentners aus Medebach liegt jetzt die Anklageschrift vor. Die Staatsanwaltschaft geht von einem brutalen Verbrechen aus.

Die Anklageschrift ist fertig. Der Vorwurf lautet: gemeinschaftlicher Mord! Vor dem Arnsberger Landgericht wird sich spätestens ab August ein Pärchen aus Rumänien verantworten müssen. Mit brutaler Gewalt soll der 67-jährige Rentner umgebracht worden sein.

Gewalteinwirkung gegen den Hals

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 21-Jährigen vor, Anfang Januar in Medebach einen 67-jährigen Rentner brutal getötet zu haben. Aus ermittlungstechnischen Gründen hatte Staatsanwalt Klaus Neulken bislang keine Details zur Tat preis gegeben. Von „Gewalteinwirkung gegen den Kopf“ war bisher die Rede. „Dem Mann wurde mit einer Schere mehrfach in den Hals gestochen“, sagte er gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Vorwurf lautet Mord

Aufgrund dieser Brutalität lautet der Vorwurf daher auch nicht vorsätzlicher Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Von Mord spricht die Justiz, wenn ein Mensch z.B. aus Habgier oder einem anderen niedrigen Beweggrund heimtückisch oder grausam einen anderen Menschen getötet hat. Klaus Neulken: „Die beiden wollten den Mann ausnehmen!“

Tot in der Wohnung gefunden

Der Fall hat nicht nur in Medebach für großes Aufsehen gesorgt. Am 8. Januar dieses Jahres machen sich Bekannte bzw. die Putzfrau Sorgen, weil sie tagelang nichts von dem 67-Jährigen gehört haben. Als sie nach dem Rechten sehen wollen, merken sie gleich beim Öffnen der Tür, dass etwas nicht stimmt. Die Polizei wird eingeschaltet und entdeckt die Leiche des alleine und zurückgezogen lebenden gelernten Handwerkers. Die Gerichtsmedizin kann nicht ausschließen, dass der Mann vielleicht schon zwei Tage tot in seiner Wohnung gelegen hat.

Mordkommission ermittelt

Die Ermittlungen der Dortmunder Mordkommission konzentrieren sich zunächst auf die Suche nach dem Pkw des Opfers. Denn der schwarze VW-Polo Cross ist verschwunden. Noch in derselben Woche wird das Auto etwa 20 Kilometer vom Tatort entfernt am Schützenplatz in Züschen gefunden.

Prozessbeginn spätestens nach sechs Monaten

Die beiden Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft. Diese dient dazu sicherzustellen, dass die Beschuldigten in der Hauptverhandlung anwesend sind und das Verfahren stattfinden kann.

Die Untersuchungshaft darf in der Regel eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Nach der Festnahme der beiden 21-Jährigen in Siebenbürgen und dem Haftantritt im Februar ist davon auszugehen, dass der Prozess spätestens im August beginnen wird.

„Zugriff!“, heißt es vier Wochen später, als am 7. Februar zwei Tatverdächtige in Siebenbürgen geschnappt werden. Florin M. und Rebecca L. werden von zwei deutschen und 40 rumänischen Polizisten festgenommen. „Über die Telefonauswertung sind wir auf die beiden gestoßen. Sie haben noch kurz vor der Tat mit dem Opfer telefoniert und auch das durch das Handy erstellte Bewegungsprofil der beiden passt“, sagt Klaus Neulken. DNA-Spuren im Auto und in der Wohnung belasten das Duo außerdem.

Keine Hinweise aus der Bevölkerung

Nach der Festnahme veröffentlicht die Polizei das Fahndungsfoto der beiden Verdächtigen, u.a. um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, ob sich Opfer und mutmaßliche Täter gekannt haben. Aber der Aufruf bleibt ergebnislos. Eine Woche nach der Festnahme kann der Staatsanwalt verkünden: „Die Auslieferung ist bewilligt; voraussichtlich nächste Woche werden Beamte aus Dortmund nach Rumänien fliegen und die beiden abholen.“ Das ist zwischenzeitlich passiert; seitdem sitzen sie in Haft.

Erwachsenenstrafrecht

Mit 21 Jahren haben die beiden Tatverdächtigen ein Alter erreicht, das einen Prozess vor dem Schwurgericht zur Folge hat. Ein Schwurgericht ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. „Wären die beiden noch unter 21 Jahren, müsste vor der Jugendkammer verhandelt werden“, so der Staatsanwalt. Die hätte dann immer noch – je nach Reife der Angeklagten - entscheiden können, ob das Urteil nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gesprochen wird. Aber das steht hier nicht zur Debatte.

Bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht hätte den beiden eine Strafe von maximal zehn Jahren gedroht. Auf Mord steht lebenslang, wobei mindestens 15 Jahre verbüßt werden müssen.

Die Anklageschrift ist beim Landgericht eingegangen. Bevor der Prozess terminiert wird, haben alle Beteiligten noch Gelegenheit zu Stellungnahmen.

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