Brilon. Vor dem Landgericht Arnsberg steht eine 31-jährige Sozialarbeiterin. Geklärt werden soll, ob sie eine Mitschuld am Tod eines Zweijährigen trägt.
Der Fall hatte überregional für Aufsehen und Bestürzung gesorgt: Ein zweijähriger Junge war im Februar 2014 im Raum Winterberg an Unterversorgung gestorben, seine neun Monate alte Schwester war in einem sehr schlechten Ernährungszustand, konnte aber quasi in letzter Minute noch gerettet werden. Die Mutter ist inzwischen rechtskräftig verurteilt. Jetzt geht es in einem Berufungs-Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg um die Frage: Trägt eine Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes Mitschuld am Tod des Jungen und am Leid seiner kleinen Schwester?
Kritik: Viele Punkte nicht geklärt
Das Medebacher Amtsgericht hatte im Mai 2017 nach vier Verhandlungstagen eine Mitschuld gesehen und die Sozialarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Überraschend hatte die Vorsitzende Richterin der Berufungskammer gestern eine Einschätzung abgegeben und angeregt, das Verfahren gegen die Jugendamtsmitarbeiterin möglicherweise gegen Auflagen einzustellen. Auch die Staatsanwaltschaft, die eigentlich in Berufung gegangen war, weil ihr das vorherige Urteil durch das Medebacher Amtsgericht zu milde war, erklärte, dass eine Einstellung in Betracht kommen könnte.
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Doch nach Beratung mit seiner Mandantin teilte der Anwalt der Angeklagten mit, dass seine Mandantin Wert darauf lege, dass alle Zweifel ausgeräumt werden. Deshalb stimme sie einer Einstellung nicht zu. Der Verteidigung geht es um eine vollständige Rehabilitation der Angeklagten. Dafür sei es wichtig, die Vorgänge sehr differenziert zu betrachten. Die Thematik sei sehr komplex und viele wichtig Punkte seien bisher nicht wirklich geklärt worden. Scharfe Kritik äußerte der Verteidiger Thomas Mörsberger an der Verhandlung gegen seine Mandantin vor dem Medebacher Amtsgericht: „Die Verhandlung war ein Alptraum für sie.“ Er sprach von einem oberflächlichen Verfahren, bei dem man es sich zu einfach gemacht hätte. Er betonte, dass seine Mandantin umfassend zur Aufklärung des Geschehens beitragen möchte. Und er stellte auch fest: „Wir haben es mit einem Fall zu tun, in dem eine alleinerziehende Mutter meinte, der Welt beweisen zu müssen, dass sie es alleine schafft.“
Vorwurf: Mutter lehnte Hilfe ab
Auch die Angeklagte selbst machte deutlich, dass die zum damaligen Zeitpunkt neunfache Mutter Hilfe durch das Jugendamt abgelehnt habe. Das betonte auch der als Zeuge geladene Leiter des HSK-Kreisjugendamtes. Er berichtete vor Gericht, dass seine Behörde durch das Jugendamt aus dem Vogtlandkreis, wo die Familie vorher gelebt hatte, darüber informiert wurde, dass eine Familie mit neun Kindern nach Winterberg gezogen ist. In dem Bericht sei die Gesamtsituation der Familie als kritisch dargestellt worden. Sorge sei vor allem mit Blick auf das jüngste Kind geäußert worden, das damals noch ein Säugling war. Gleichzeitig sei der Umgang der Mutter mit ihren Kindern aber als liebevoll beschrieben worden.
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Jugendamtsleiter sagt als Zeuge aus
Aufgrund des Berichts habe es keinen Grund gegeben, akut einzuschreiten, so der Jugendamtsleiter. Zunächst sei der Spezialdienst „Kinderschutz“ des Kreisjugendamtes eingeschaltet worden und eine Familienhebamme als Unterstützung zum Einsatz gekommen. Von der in der Familie eingesetzten Hebamme habe es eine positive Rückmeldung gegeben. Das Gewicht des Kindes sei in Ordnung gewesen. Auch aus anderen Institutionen wie Tagespflege, Kita und Schule habe es keine negativen Rückmeldungen an das Jugendamt gegeben. Auch die Vorsorge-Untersuchungen habe die Mutter mit ihren Kindern wahrgenommen. Es gab Hausbesuche und Kontakt zu der Familie, aber es habe keine Hinweise auf eine akute Kindswohlgefährdung gegeben, so der Jugendamtsleiter. Deshalb sei die Betreuung der Familie von der Abteilung Kinderschutz schließlich an den Allgemeinen Sozialen Dienst übergeben worden, für den die angeklagte Sozialarbeiterin damals tätig war.
Weitere Verhandlungstermine
Heute wird die Berufungsverhandlung gegen die Jugendamtsmitarbeiterin vor dem Landgericht Arnsberg fortgesetzt. Weitere Verhandlungstermine sind für den 29. und 30. Oktober, sowie für den 5. und 6. November angesetzt.
Aus Sicht des Amtsgerichts Medebach hätte die Angeklagte aufgrund ihrer dienstlichen Stellung insbesondere den Tod des zweijährigen Jungen sowie die Mangelernährung seiner 9 Monaten alten Schwester verhindern müssen und können.
In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht rückt auch wieder die zehnfache Mutter aus dem Raum Winterberg in den Fokus. Sie war im vergangenen Jahr rechtskräftig wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall und Körperverletzung durch Unterlassen zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seit Sommer sitzt sie in Haft. Die Mutter tritt als Zeugin und als Nebenklägerin auf. Sie wird am Mittwoch gehört.