Medebach. . Das Amtsgericht Medebach hat eine Mitarbeiterin des Jugendamtes im Hochsauerlandkreis zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

  • Amtsgericht Medebach verhängt sechsmonatige Freiheitsstrafe
  • Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen
  • Verteidiger der 29 Jahre alten Angeklagten will in Berufung gehen

Schuldig. Das Amtsgericht Medebach hat am Donnerstag eine 29-jährige Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Grund: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen. Außerdem soll die Frau 4200 Euro an das westfälische Kinderdorf zahlen.

Urteil gegen Sozialarbeiterin

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    Damit endete der letzte von vier aufwändigen Verhandlungstagen in Medebach. Verteidiger Thomas Mörsberger kündigte aber bereits an, dass seine Mandantin in Berufung gehen werde. „So darf dieses Urteil nicht stehen bleiben. Es gibt Rechtsfehler und Einschätzungen des Gerichtes, die nicht nachvollziehbar sind. Vielleicht regt das Urteil zu einer öffentlichen und sachlichen Diskussion um das Thema an.“

    Prozess gegen Mutter folgt

    Der Prozess hat hohe Wellen geschlagen. Ging es doch um die Frage, ob die Jugendamtsmitarbeiterin eine Mitschuld am Tod bzw. am Leiden zweier kleiner Kinder trifft. Die Familie mit damals neun Kindern war aus dem Vogtlandkreis in den Raum Winterberg gezogen. Die Mutter, gegen die ab September vor dem Arnsberger Schwurgericht verhandelt wird, kümmerte sich offenbar nicht ausreichend um ihre Familie. Denn ein 25 Monate alter Sohn starb mit einem Gewicht von nur 6550 Gramm an massiver Unterversorgung. Seine ebenfalls stark unterernährte, jüngere Schwester konnte in letzter Sekunde gerettet werden.

    Weitere Fälle

    • Im Kreis Freiburg-Hochschwarzwald ist ein Jugendamtsmitarbeiter im April 2016 wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von drei Nettomonatshältern verurteilt worden. Er hatte Hinweise auf Gewalt gegen einen Dreijährigen nicht ernst genommen. Der Junge war vom Stiefvater zu Tode geprügelt worden.
    • In Leipzig ist ein Mitarbeiter des Jugendamtes im Mai 2015 zu einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Ein Zweijähriger war neben seiner toten Mutter verdurstet.

    „Ich bin mit Leib und Seele Sozialarbeiterin. Auch, wenn es immer wieder Rückschläge gibt. Als ich vom Tod des Jungen erfahren habe, war es, als wäre eine Welt zusammengebrochen.“ Die 29-jährige Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes ringt gestern Morgen in Medebach mit den Tränen. Sie spricht von Trauer, Selbstzweifeln und von professioneller Hilfe, die sie sich geholt habe, um diese Schockphase zu verarbeiten. Sie hat das letzte Wort, bevor sich Richter Ralf Fischer für drei Stunden zur Urteilsfindung und -formulierung zurückzieht. Nach dem bangen Warten dann die Gewissheit: das Gericht verurteilt die junge Frau, kein Freispruch.

    Richter Ralf Fischer macht der Sozialarbeiterin zum Vorwurf, die Familie nicht öfter kontrolliert zu haben und nicht massiver gegen die seiner Meinung nach offenkundige Kindeswohlgefährdung vorgegangen zu sein. Und das, obwohl das Jugendamt im Vogtlandkreis in einem Brandbrief „dringenden Kontrollbedarf“ angeraten hatte.

    Staatsanwalt Klaus Neulken hatte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert.
    Staatsanwalt Klaus Neulken hatte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten gefordert. © Ralf Rottmann

    Von August 2013 bis zum Tode des Jungen im Februar 2014 sei die Sozialarbeiterin schlussendlich nur ein einziges Mal in der Familie gewesen - wegen schulischer Probleme eines anderen Kindes. Die Angeklagte, so der Richter, hätte dem aus dem staatlichen Wächteramt abgeleiteten Schutzauftrag der gesamten Familie nachkommen müssen.

    Kritik an Jugendamt

    Seiner Meinung nach lag hier „eine rechtliche Verpflichtung vor, sich ein tatsächliches Bild vom Zustand aller Kinder zu machen. Ein Einschreiten wäre mehr als angemessen gewesen. Sie hätten genauer hinsehen müssen.“ Schwere Vorwürfe macht der Richter auch dem HSK-Jugendamt und seinem Leiter, der am ersten Prozesstag als Zeuge gehört worden war. „Wenn dann gesagt wird, dass man heute in einem ähnlich gelagerten Fall nicht anders handeln würde, heißt das doch, dass sich so etwas im HSK jederzeit wiederholen kann.“

    Staatsanwalt Klaus Neulken hatte in seinem Plädoyer betont, dass für den Tod des Jungen und das Leid der Schwester in erster Linie die Mutter verantwortlich sei. Die Sozialarbeiterin treffe aber eine Mitschuld. „Sie hatten die Pflicht, sich um die Familie zu kümmern und haben diese sträflich vernachlässigt.“ Neulken hatte für die bislang unbescholtene Frau eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung gefordert.

    Auf Freispruch hatte hingegen Verteidiger Thomas Mörsberger plädiert. Für alle Angehörigen eines Helferberufes sei es das schlimmste Szenario, wenn etwas passiere, obwohl man eigentlich habe helfen wollen. Zu voreilig werde aber hier seine Mandantin zum Sündenbock abgestempelt. Mörsberger sprach von einem falschen Vorverständnis von Jugendarbeit. In der Gesellschaft und offenbar auch in der Justiz herrsche die Vorstellung, dass alles in irgendeiner Form geregelt sei. „Es bedarf der nüchternen Differenzierung nach fachlichen und juristischen Kriterien.“

    Die Fragestellungen des Gerichtes und auch die Aussagen der medizinischen und psychologischen Fachleute hätten gezeigt, dass viele eine bestimmte Erwartungshaltung an die Institution Jugendamt haben, die aber nicht mit den praktischen Möglichkeiten und rechtlichen Aufgaben gleichzusetzen seien.