Olsberg. . Es geht vor und wieder zurück in Sachen Windkraft in Olsberg: Ein neues Urteil könnte eine völlig neue Sachlage bewirken.

Und wieder zurück: Am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Arnsberg ein neues Urteil zur Windkraft in Olsberg gefällt, das allerdings noch nicht schriftlich formuliert, dem Kreis und der Stadt noch nicht zugestellt und damit noch nicht rechtskräftig ist. Voraussichtlicher Inhalt wird aber sein, dass der Kreis Anträge auf den Bau von Windrädern im Stadtgebiet nicht hätte ablehnen dürfen, weil der bestehende Flächennutzungsplan von 2004 gar nicht gültig sei.

Bei dessen Aufstellung habe es wohl, so Stadt-Pressesprecher Jörg Fröhling, „einen winzigen formalen Fehler bei der Bekanntmachung“ gab. Und darum hätte vielleicht sogar genehmigt werden oder – wie vom Kreis damals zuallererst gehandhabt – mit Verweis auf die Erstellung eines neuen Planes, die gerade erarbeitet wird, zurückgestellt werden müssen.

Investoren verfolgen die Verhandlung

Der Vorsitzende Richter habe mehrfach von „dem Verdacht auf verbotene Verhinderungsplanung, der sich aufdränge“, gesprochen, so Maximilian von Papen, einer der Windrad-Projektierer, die für Esshoff Anträge gestellt haben. Immerhin warten die Planer seit fast sieben Jahren auf eine Entscheidung. Auch für den Mannstein und den zweiten Bereich am Esshoff – warten die Projektierer, die für die Planung schon hohe Summen ausgegeben haben und auch geklagt hatten - in den Startlöchern, auch für einige dieser Fälle war an diesem Dienstag mit entschieden worden.

Mögliche Folge: Rückstellungen mit zeitlicher Befristung

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Wird das Urteil rechtskräftig, ist der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Olsberg gekippt, jeder könnte den Bau von Windrädern beantragen, solange es keinen neuen gibt. Und dann wären wir wieder beim Thema Rückstellung, die der Kreis voraussichtlich dann erteilen müsste, allerdings mit der zeitlichen Obergrenze von zwei Jahren. In dieser Zeit müsste der neue Teilflächennutzungsplan Windenergie, der seit Jahren mit reichlich Bürgerbeteiligung erstellt wird, geplant sein. Es fehlen bis dato noch die Artenschutzprüfungen.

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Urteil noch nicht rechtskräftig, Stadt wartet Zustellung ab

Ob das neue Urteil schon nächste Woche im Rat erörtert wird, hängt davon ab, ob es dann schon zugestellt ist. Denn erst dann, so Fröhling, könne man überlegen, wie man vorgeht. Erfahrungsgemäß dauert die Zustellung einige Wochen. Das jetzige Urteil bezieht sich wiederum auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das selbst noch nicht rechtskräftig ist, weil es sich wiederum in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht befindet. Ähnlich war diese Woche in Meschede entschieden worden, ebenfalls mit der Info, dass eine erneute Berufung am Verwaltungsgericht allerdings nicht möglich ist, sondern wenn überhaupt eine Nichtzulassungsbeschwerde, „das wäre eine Art Berufung auf juristischem Wege“, erklärt Fröhling. Das würde wohl auch für Olsberg gelten.