Olsberg. Mögliche Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet: Gutachten soll Entscheidungs-Sicherheit bringen. Artenschutzrechtliche Untersuchungen vorab.
Um eine gesicherte Grundlage für Entscheidungen über eine mögliche Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet zu haben, soll ein aktuelles Artenschutzgutachten erstellt werden. Das haben die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen in ihrer jüngsten Sitzung entschieden.
Hintergrund: Der Olsberger Stadtrat hatte beschlossen, einen sogenannten sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen. Hier sollen Konzentrationszonen für mögliche Windparks ausgewiesen werden – an allen anderen Orten im Stadtgebiet wären sie damit nicht zulässig. Allerdings: Dafür sind auch artenschutzrechtliche Untersuchungen notwendig. Entsprechende Analysen, die der Stadt Olsberg vorliegen, seien nicht mehr aktuell – das hat die Untere Naturschutzbehörde des HSK mitgeteilt.
um einen seien die drei bis vier Jahre alten Untersuchungen „aus der Aktualität herausgewachsen“; zum anderen berücksichtigen sie nicht den erst 2017 erschienenen Artenschutzleitfaden. Weiteres Problem: Der Untersuchungsraum weicht teilweise von den Flächen ab, die in der Potenzialflächenanalyse betrachtet werden.
Mehrheit findet Artenschutzgutachten unverzichtbar
Die breite Mehrheit der Ausschussmitglieder unterstützte daher die Haltung, dass für die städtischen Planungen ein aktuelles Artenschutzgutachten unverzichtbar sei – auch, um damit eine höchstmögliche Rechtssicherheit zu erhalten.
Die für das Gutachten nötigen Untersuchungen können allerdings erst im Jahr 2019 durchgeführt werden – und zwar von Februar bis Mitte August. Ab Herbst 2019, so kündigte Hubertus Schulte an, sollen die Ergebnisse dann in den so genannten Umweltbericht einfließen.
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