Meschede. Überraschendes Gerichtsurteil gegen die Stadt Meschede: Bei der Windkraft im Stadtgebiet ist plötzlich wieder alles offen.
Erweist sich der landesweit vielbeachtete „Mescheder Weg“ bei der Windkraft nachträglich als Sackgasse? Durch einen winzigen Formfehler steht er auf der Kippe. Über den „Mescheder Weg“, wie ihn die Kommunalpolitik getauft hatte, sollten die Bürger intensiv schon im Vorfeld an den Planungen für mögliche neue Windräder beteiligt werden.
Stadt muss Windkraft mehr Raum geben
Doch jetzt kommt plötzlich eine Gerichtsentscheidung dazwischen: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Flächennutzungsplan der Stadt für ungültig erklärt. Das bestätigten auf Anfrage die Sprecher des Hochsauerlandkreises und der Stadt. Damit müsste die Stadt Meschede der Windkraft grundsätzlich mehr Raum geben. Das bedeutet: Im Stadtgebiet sind künftig mehr Windräder möglich. Konkret geht es erst einmal um neue Windräder in Ennert, Freienohl und Calle.
Bemerkenswert dabei: Das Verwaltungsgericht machte jetzt eine völlige Kehrtwende gegenüber seiner Entscheidung vom Dezember 2017. Damals hatte die Stadt Meschede im Eilverfahren den Prozess gegen den Hochsauerlandkreis gewonnen. Seinerzeit hatte der HSK Windräder genehmigen wollen, weil nach seiner Auffassung die Stadt keinen gültigen Flächennutzungsplan hatte und damit der Windkraft nicht genügend Raum zustand. Die Richter folgten aber der Mescheder Argumentation, im Bereich von Einhaus gebe es sehr wohl eine Vorrangzone für die Windkraft. Nur dort sind bisher Windräder zulässig gewesen. Um die Akzeptanz weiterer Gebiete zu testen, entstand (wie berichtet) der „Mescheder Weg“: Aktuell wird dabei in einer aufwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung rund um Bonacker geklärt, ob sich die Menschen dort zusätzliche Windräder vorstellen können.
Fehler bei Bekanntmachung rächt sich jetzt
Hintergrund für den Wandel bei den Richtern: Ein inzwischen bekannt gewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das vom Verwaltungsgericht berücksichtigt werden musste. Meschede hatte demnach, wie andere Städte, 2004 einen Formfehler bei der Genehmigung seines geänderten Flächennutzungsplans mit der Windkraftzone begangen. Damals war im Amtsblatt diese Genehmigung bekannt gemacht worden - mit dem Geltungsbereich für Einhaus. Dieser aber sei zu begrenzt gewesen, so die Richter: Denn tatsächlich betreffe die Änderung ja das ganze Stadtgebiet. Bemerkenswert: Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes befindet sich wiederum in der Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
Freiwilliger Weg auf dem Prüfstand
Durch das Gerichtsurteil im Hauptsache-Verfahren jetzt steht dieser freiwillige Weg aber erst einmal auf dem Prüfstand. Nähere Informationen über das Gerichtsurteil gab das Verwaltungsgericht öffentlich nicht: Das Urteil, so eine Sprecherin, müsse erst schriftlich erlassen und dann den Beteiligten zugestellt werden. Das dauert einige Wochen. Beklagt worden war in diesem Fall der Hochsauerlandkreis als Behörde. Gegen sie sind als Kläger zwei Projektentwickler vorgegangen, die Windräder auf dem Hömberg in Calle bzw. in Freienohl und in Remblinghausen bei Ennert bauen wollen. Alle drei Standorte waren in der Vergangenheit von der Stadt Meschede abgelehnt worden.
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Jetzt deutet sich an, dass die Stadt ganz klassische Maßstäbe bei der Genehmigung von Windrädern anlegen muss: Windräder sind so genannte privilegierte Vorhaben, die zum Beispiel auch in Wäldern entstehen dürfen – wenn nicht zum Beispiel der Artenschutz im Wege steht. Im Fall neuer Windräder oberhalb von Freienohl aber sprechen zum Beispiel keine naturschutzrechtlichen Bedenken dagegen. Jetzt muss der Kreis die Anträge für Calle, Ennert und Freienohl erneut prüfen.
Nach ersten Informationen sollen die Verwaltungsrichter keine Möglichkeit der Berufung gegen ihr Urteil zugelassen haben. Will die Stadt Meschede dagegen wiederum juristisch vorgehen, müsste sie eine Nicht-Zulassungsbeschwerde einreichen. Ob sie das will? Darüber muss der Stadtrat politisch entscheiden. Genauso offen ist, wie es mit dem freiwilligen Verfahren bei Bonacker weitergeht.