Olsberg. . Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine Entscheidung des Hochsauerlandkreises zu geplanten Windkraftanlagen in Olsberg gekippt.
- Verwaltungsgericht Arnsberg kippt Entscheidung des Kreises zu geplanten Windrädern in Antfeld
- Urteil beruft sich auf alten Teilflächennutzungsplan aus dem Jahr 2014
- Sowohl Kreis, als auch die Stadt und die Projektierer sind nicht glücklich über die Entscheidung
Der Kreis hätte die sechs Windräder in Antfeld ablehnen müssen, weil es einen gültigen Flächennutzungsplan von 2004 gab, der auch eine kleine Konzentrationszone für Windenergie ausweist: So argumentiert das Verwaltungsgericht Arnsberg – vereinfacht – in einem Beschluss vom 7. November (Az: 4 L 1082/16).
Es geht um die sechs Anlagen, die von der Firma Weidbusch und Maximilan von Papen im Antfelder Wald in östlicher Richtung (nach Esshoff hin) geplant sind.
Sie hatten geklagt und, so schreibt es die von der Stadt Olsberg beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Wolter-Hoppenberg, einen „Pyrrhussieg“ errungen. Zwar sei die Rückstellung nicht rechtens, aber nur deswegen, weil der Kreis die Genehmigung sogar hätte ablehnen müssen.
Mit dieser Argumentation hatte auch der Hochsauerlandkreis nicht gerechnet und geht gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht vor. Man habe eine andere Rechtsauffassung, so HSK-Pressesprecher Martin Reuther.
Der alte Flächennutzungsplan
„Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet“, fasst Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Olsberg, die Situation zusammen. Denn, so schreibt es auch die von der Stadt beauftragte Kanzlei, die vor Jahren ausgewiesen Konzentrationsflächen in Flächennutzungsplänen sind zwar formal unbeklagt, aber sie genügen gar nicht den strengen Anforderungen der Rechtsprechung etwa zu Tabukriterien wie dem Abstand zur Wohnbebauung.
Augenscheinlich kann das, was bis dato im noch gültigen alten Flächennutzungsplan ausgewiesen ist, nicht genügen: Es handele sich um „eine Fläche im Norden des Stadtgebietes, westlich des geplanten regionalen Gewerbegebietes Brilon/Olsberg mit einer Größe von ca. 9 Hektar“ schreibt das Ingenieurbüro in der Erklärung zum alten Plan.
Gemeint ist die kleine Fläche „Am Knechtenberg“, die von Windenergie-Investoren schon längst als unrentabel verworfen ist - aus mehreren Gründen – auch wegen der sehr begrenzten Höhe der Räder und der Nähe zum interkommunalen Industriegebiet.
Der Kreis
Dennoch sei der alte Flächennutzungsplan erst einmal gültig, so die Argumentation des Verwaltungsgerichts, denn der Kreis habe nicht die Kompetenz, solche Normen wie den Plan zu verwerfen, und hätte ablehnen müssen. Der Hochsauerlandkreis war aber von der Ungültigkeit dieses Plans ausgegangen und hatte sich für die Rückstellungen entschieden.
Allein in Olsberg sind zurzeit zwei Anträge zurückgestellt, einer von Investoren in Antfeld (deren Klage ist eingereicht), ein anderer bei Elpe. Andere Kreise waren der jetzigen Argumentation des Gerichtes gefolgt und hatten mit Verweis auf alte Flächennutzungspläne gleich abgelehnt.
Aber auch hier, so die Kanzlei, liefen bereits Klageverfahren von Planern mit erheblichen Haftungsrisiken für diese Landkreise. Denn sie müssten für unwirksame Konzentrationszonendarstellungen der Gemeinden gerade stehen.
Die Projektierer
„Insgesamt wird abzuwarten sein, ob die Rechtsprechung des VG Arnsberg auch obergerichtlich Bestand hat“, schließt die Kanzlei Wolter-Hoppenberg. Das Gericht hätte noch viel tiefer argumentieren können. Und auch die Projektierer, die Firma Weidbusch und Maximilian von Papen, wollen erst einmal abwarten: „Hätte das Gericht gesagt, unser Projekt muss sofort genehmigt werden, wäre das natürlich gut gewesen.
Jetzt kommen wir sowieso ins neue Erneuerbare-Energien-Gesetz und dann warten wir auch noch den Teilflächennutzungsplan, der gerade erstellt wird, ab.“ Auch die Projektierer der anderen sieben in Antfeld geplanten Windräder haben Klage gegen die Rückstellung eingereicht. Es ist zu erwarten, dass das Gericht ähnlich entscheiden wird.
Die Gerichte
Zu Größe, Abstand zur Wohnbebauung und substantiellem Raum hat es so viele Urteile in den vergangenen Jahren gegeben, dass kaum eine Kommune noch durchblickt. Genau darum plant Olsberg den neuen Teilflächennutzungsplan und berücksichtigt bisher getroffene Rechtssprechungen.
Nur mit einem sicheren Plan, der substantiell Raum biete, könne man eine Zerspargelung des Olsberger Gebiets mit Einzelprojekten vermeiden, so Planer Michael Ahn vom Fachbüro WoltersPartner.
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