Brilon. . Die FDP im Rat Brilon legt vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Abberufung von Dr. Prange aus der Krankenhaus-Gesellschafterversammlung ein
Die juristische Auseinandersetzung um die Abberufung von FDP-Stadtrat Dr. Alexander Prange aus der Gesellschafterversammlung der Maria Hilf gGmbH geht in die nächste Runde. Am vergangenen Donnerstag hat die FDP am Verwaltungsgericht Arnsberg formell Klage gegen den Ratsbeschluss vom 12. Juli eingelegt.
Wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Vorsitzende Richterin Silke Camen, gegenüber der WP sagte, laufe der Antrag darauf hinaus, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der am 12. Juli gefasste Ratsbeschluss rechtswidrig war und Dr. Prange deshalb nicht rechtmäßig abberufen worden sei.
„Pflicht zur Amtsniederlegung“
Genau das hatte die FDP bereits unmittelbar nach der Ratssitzung im Wege eines Eilverfahrens feststellen lassen wollen. Allerdings erfolglos. In ihrer Entscheidung vom 24. September hatte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts deutlich gemacht, dass - wörtlich - „die Abberufung allein mit der erfolgten Beschlussfassung des Rates wirksam geworden (ist), ohne dass es eines zusätzlichen Umsetzungsaktes, etwa in Form einer ‘Niederlegungserklärung’ des Ratsmitgliedes Dr. Prange bedurft hätte.
Einsame Streiter
Dr. Prange wollte sich nicht zu der neuen Klage äußern. Das ist schade. Denn interessant wäre sicherlich zu erfahren, warum die FDP gegen die Eil-Entscheidung keine Beschwerde eingelegt hat. Dann wäre das Verfahren zum Oberverwaltungsgericht gegangen.
So liegt die neue Klage bei derselben Kammer auf dem Tisch, die mit ihrer Einstweiligen Anordnung ja bereits ihre Sichtweise des Falles dargelegt hat. Jetzt gibt es also ein neues juristisches Scharmützel.
Dass die Stadt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens die Gerichtskosten komplett tragen muss, auch wenn die klagenden Ratsmitglieder damit belastet würden, ist eine Sache. Die andere ist: FDP und BBL sollten sich endlich einmal fragen, wieso es um sie so einsam geworden ist. Ein paar Abstriche an die eigenen Allwissenheits- und Unfehlbarkeitsansprüche würden schon für ein gedeihliches miteinander Streiten genügen. Um es mit Churchill zu sagen: „Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.“ Das täte dem Rat gut, dem Krankenhaus und damit der ganzen Stadt.
Mit Verweis auf eine obergerichtliche Entscheidung bestehe „zwischen der durch Ratsbeschluss begründeten Pflicht zur Amtsniederlegung und der vom Rat beschlossenen Abberufung kein praktischer Unterschied“.
Dieser Leitsatz bezieht sich zwar auf einen Aufsichtsrat, doch war die Kammer nach einer „summarischen Prüfung“ des Briloner Falles der Ansicht, dass, „diese rechtliche Würdigung auch auf den vorliegenden Fall der Abberufung aus einer Gesellschafterversammlung einer gemeindlichen GmbH“ zu übertragen. Denn: „Eine andere Beurteilung hätte zur Konsequenz, dass eine Durchsetzung der Abberufungsentscheidung kaum möglich wäre, wenn sich das betroffene Mitglied der Gesellschafterversammlung weigert, sein ‘Amt’ trotz eines dazu auffordernden Ratsbeschlusses niederzulegen. In einer Stellungnahme hatten Dr. Prange für die FPD und Reinhard Loos für die BBL dagegen die Auffassung vertreten, dass „die Berechtigung der Abberufung ... bisher nicht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens“ gewesen sei; die FDP habe in dem Eilverfahren „noch keinen solchen Antrag gestellt“.
Dr. Bartsch: „Verwunderlich“
Schon damals kündigten beide an, über das Eilverfahren hinaus ein „Hauptsacheverfahren“ zu initiieren. Dann müssten das Verwaltungs- und gegebenenfalls das Oberverwaltungsgericht „entscheiden, ob ein Ratsmitglied gezwungen ist, auch rechtswidrigen oder der Gesellschaft schadenden Änderungen eines Gesellschaftsvertrages zuzustimmen, bloß weil CDU und SPD dies möchten.“
Bürgermeister Dr. Bartsch sagte, dass „der Beschluss im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens eindeutig“ und die Abberufung „wegen Nichtbefolgens der Weisung des Rates“ rechtswirksam seien: „Hier das Hauptverfahren anzustrengen, ist vor allem verwunderlich vor dem Hintergrund, dass Prof. Prange inzwischen Mitglied des Aufsichtsrats ist.“
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