Brilon. . Gegen jüngst im Rat Brilon gefasste Beschlüsse rund um die Aufsichtsgremien des Maria Hilf-Krankenhauses gibt es von FDP und BBL Einwände.

In seiner - und das betont er ausdrücklich - Eigenschaft „als Einwohner der Stadt Brilon“ hat BBL-Stadtrat Reinhard Loos Bürgermeister Dr. Bartsch aufgefordert, die in der jüngsten Ratssitzung erfolgte Wahl zur Nachbesetzung von zwei Sitzen in der Gesellschaftversammlung der Krankenhaus gGmbH zu beanstanden. Grund: Der Beschluss verstoße „gegen den Gesellschaftsvertrag und damit gegen das geltende Recht“.

In die gleiche Richtung zielt das von der FDP-Ratsfraktion vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg angestrengte Eilverfahren, die in der gleichen Sitzung per Mehrheitsbeschluss vorgenommene Abberufung des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alexander Prange aus der Gesellschafterversammlung bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung vorläufig für nicht rechtswirksam zu erklären.

Zudem hat die FDP in dem 17-seitigen Schriftsatz - wie auch Loos mit seinem Vorstoß im Rathaus - beantragt, die Nachwahl für rechtswidrig zu erklären. Mit einer Entscheidung, so die Pressestelle des Verwaltungsgerichts auf Anfrage der WP, werde wohl im Lauf der kommenden Woche zu rechnen sein.

FDP ruft Verwaltungsgericht an

Wie berichtet, hatte BBL-Ratsfrau Christiana Kretzschmar ihr Mandat im Juni von sich aus niedergelegt. Und den früheren Vorsitzenden des Gremiums, FDP-Ratsherrn, Dr. Alexander Prange, hatte der Rat in seiner Juli--Sitzung mit 32 zu 3 Stimmen auf Antrag der CDU abberufen. Anlass: Dr. Prange hatte bisher den vom Rat im Januar verabschiedeten neuen Gesellschaftsvertrag trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht unterzeichnet.

Der sieht bekanntlich die Reduzierung des Gremiums von derzeit sieben Vertretern der Stadt auf nur noch einen vor. Bisher sandte der Rat sechs Mitglieder in das Gremium, hinzu kam ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Laut § 7 Gesellschaftsvertrag sind die Mitglieder der Gesellschafterversammlung bei ihren Entscheidungen an etwaige Vorgaben des Rates gebunden.

Im Zuge der „Causa Weber“ war es zu einem tiefen Zerwürfnis zwischen der CDU und der SPD auf der einen sowie der BBL und der FDP auf der anderen Seite gekommen. Nicht zuletzt das gab - politisch - den Ausschlag, das Gremium zu reduzieren. Was BBL und FDP als Sanktionierung und Vorenthalten von Mitwirkungs– und Informationsmöglichkeiten ansehen. Und was noch in diesem Paragrafen geregelt ist: „Auf Beschluss des Rates haben sie (die Mitglieder der Gesellschafterversammlung, Red.) ihr Amt jederzeit niederzulegen.“ Das hatte der Rat im Juli auf Antrag der CDU-Fraktion mit 32 Ja- und drei Gegenstimmen beschlossen,.

BBL-Stadtrat Loos moniert nun, dass bei der Nachwahl der in § 7 des Gesellschaftsvertrages festgeschriebene „Minderheitenschutz missachtet“ worden sei und „im Ergebnis zwei Fraktionen (die BBL und die FDP, Anm. d. Red.) nicht mehr ... vertreten“ seien.

Entgegenkommen aus alten Zeiten

Wie Fachbereichsleiter Wolfgang Pack, gleichzeitig Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus gGmbH gegenüber der WP sagt, stehe diese Regelung seit der Umwandlung des Krankenhauses von einer Anstalt öffentlichen Rechts in eine gGmbH im Jahr 2005 im Gesellschaftsvertrag.

Laut § 50 der Gemeindeordnung müssen sich die Ratsmitglieder bei der Besetzung von Gremien entweder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen oder es muss nach dem Verhältniswahlrecht per Liste abgestimmt werden - so wie es zu harmonischeren Zeiten mit der Berücksichtigung von FDP und BBL im Rat auch üblich war.

Laut § 54 der Gemeindeordnung NRW muss ein Bürgermeister innerhalb von drei Tagen einen Ratsbeschluss beanstanden, wenn er der Meinung ist, dass er „das Wohl der Gemeinde gefährdet“. Zudem ist er - allerdings ohne Fristsetzung - zur Beanstandung verpflichtet, wenn er zu der Ansicht kommt, dass ein Beschluss - wie hier von Loos vorgetragen - rechtswidrig sei.

Nachwahl laut Gemeindeordnung

Neu besetzt werden muss demnächst auch der Aufsichtsrat der Krankenhaus gGmbH. Zum einen, weil die BBL ihr Mandat abgegeben hat. Und zum anderen, weil mit der alsbald zu erwartenden Rechtskraft des neuen Gesellschaftsvertrages der Aufsichtsrat um zwei auf nur noch sechs Ratsvertreter reduziert werden soll. Auch hier sieht der alte, aber formal noch geltende Vertrag das Mitwirken jeder Ratsfraktion mit wenigstens einem Mitglied vor. Nach dem neuen Vertrag soll das Gremium jedoch - siehe oben - gemäß § 50 Gemeindeordnung gewählt und zusammengesetzt werden.

Die FDP-Fraktion hat gegen die geplante und befürchtete Ausbootung von ihr und der BBL bereits Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Dr. Bartsch nimmt nächste Woche nach dem Urlaub wieder seinen Dienst auf,

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