Brilon. . Der Rechtsbeistand des kurz nach seiner Einstellung auf der Gynäkologie des Briloner Krankenhauses gefeuerten Ärzte-Teams äußert sich.
Eines der insgesamt drei Arbeitsgerichtsverfahren um die Kündigung von drei neu eingestellten Ärzten der Gynäkologie am Maria Hilf-Krankenhaus ist abgeschlossen. Auch das Krankenhaus hat den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts im Fall des Oberarztes angenommen. Das bestätigte auf Anfrage der WP das Arbeitsgericht in Arnsberg. Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung am 27. Juli den Vorschlag unterbreitet, dass das Krankenhaus die Gehälter der drei Ärzte bis zum Jahresende fortzahlt. Sollte einer von ihnen bis dahin eine neue Beschäftigung finden, soll die Stadt das eingesparte Gehalt als Abfindung gezahlt werden.
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Es geht um den zum 1. April für den Bereich Spezielle Frauenheilkunde eingestellten zweiten Chefarzt der Abteilung sowie um den neuen Oberarzt sowie dessen Gattin, die ab 1. Juli als Assistenzärztin in die Neuausrichtung der Abteilung eingebunden werden sollte.
Vorschlag zur Güte noch nachverhandelbar
Für den 16. November hat das Arbeitsgericht die Kammertermine für die Kündigungsschutzklagen des Chefarztes und der Assistenzärztin terminiert. Ob die jedoch tatsächlich stattfinden, ist offen. Nach Auskunft des Arbeitsgerichts könne der im Gütetermin vorgeschlagene Vergleich zwischen den Parteien durchaus „noch nachverhandelt“ werden.
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Die Geschäftsführerin des Krankenhauses, Sonja G. Drumm, wollte sich auf Anfrage der WP genauso wenig zu dem Thema äußern wie der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Maria Hilf gGmbH, Bürgermeister Dr. Christof Bartsch und der Betriebsrat.
Anders der Rechtsbeistand der drei Kläger, Anwalt Eckhard Schulze aus Korbach. Die Kündigungsschutzklage beruhe im Wesentlichen auf dem „sitten- und treuewidrigen“ Charakter der Kündigung. Das Briloner Krankenhaus habe Dr. S. und dessen vertrauten Oberarzt „als Team“ aus einem langjährigen, ungekündigten Beschäftigungsverhältnis abgeworben.
Rechtsbeistand gewechselt
Das Krankenhaus bzw. die Stadt als Träger haben den Rechtsbeistand gewechselt.
Bisher ließen sie sich von der Kanzlei Dr. Halbe und Partner aus Köln vertreten, die vor allem ihre Kompetenz im Medizinrecht herausstellt.
Jetzt sind sie bei der Kanzlei Luther, ebenfalls Köln. Medizinrecht steht nicht auf der Kompetenzliste, dafür aber Arbeitsrecht.
Etwa ein Jahr lang habe das Krankenhaus mit den beiden eine neue Konzeption für die Gynäkologische Abteilung des Briloner Krankenhauses entwickelt. Eckhard Schulze: „Bei Dienstbeginn am 1. April gab es kein Chefarztzimmer, kein Operationsmaterial und keine Unterstützung“.
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Seine Mandaten seien „ohne Anhörung und ohne Gespräch“ am 18. Juni freigestellt worden. Da habe sich der Chefarzt in Urlaub befunden, und der Assistenzärztin sei sogar schon vor dem erst für den 1. Juli vorgesehenen Anstellungsbeginn bereits wieder gekündigt worden. Schulze weiter: „Meine Mandanten wissen bis heute nicht, was ihnen vorgeworfen wird. Wir kennen die Argumente nicht.“
Noch keine Klageerwiderung
In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht habe der Rechtsvertreter des Krankenhauses lediglich davon gesprochen, dass die geplante Neuaufstellung der Gynäkologischen Abteilung aus internen und externen Gründen nicht durchsetzbar sei. Anwalt Schulze: „Das ist sehr abstrakt.“ Eine Klageerwiderung des Krankenhauses liege ihm noch nicht vor.
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