Brilon. . Gütetermin: Die drei zum 1. April auf der „Gyn“ des Maria Hilf eingestellten und im Juni entlassenen Ärzte sollen bis Jahresende Gehalt kriegen.

Ihre Dienstzeit am Maria Hilf endete bereits nach zweieinhalb Monaten. Am Freitag befasste sich das Arbeitsgericht mit dem ärztlichen Intermezzo auf der gynäkologischen Station des städtischen Krankenhauses. Erst zum 1. April waren dort Dr. S. als weiterer Chefarzt, Dr. G. als Leitender Oberarzt und dessen Gattin als Assistenzärztin ein- und - mit viel lobenden Worten – öffentlich vorgestellt worden. Mitte Juni, noch in der Probezeit, mussten alle drei wieder gehen. „Manchmal passt etwas menschlich nicht zusammen“, so Geschäftsführerin Sonja G. Drumm damals auf Anfrage der WP.

Gütetermin im Amtsgericht

Beim Gütetermin am Freitag im Amtsgericht Brilon machte der Direktor des Arbeitsgerichts, Dr. Teipel, den beiden Rechtsbeiständen der streitenden Parteien - an dem Termin nahmen lediglich Anwalt Schulze aus Korbach für die Ärzte und Anwalt Rothfuß aus Köln für das Krankenhaus teil - den Vorschlag, die Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge erst zum Jahresende wirksam werden zu lassen.

Brandbrief des Betriebsrates

Mit den neuen Ärzten sollte die „Spezielle Frauenheilkunde“ im Maria Hilf ausgebaut werden.

In einem zweiseitigen Brandbrief hatte Anfang Juni der Betriebsrat der Geschäftsführung und Bürgermeister Dr. Bartsch „Ängste, Sorgen und Bedenken der Belegschaft“ mitgeteilt.

U.a. war darin der Umgangston auf der Gynäkologie kritisiert und festgehalten worden, dass sich die Erwartung auf zusätzliche Patienten nicht erfüllt habe.

Für den Fall einer zwischenzeitlichen neuen Anstellung sollte die übliche Sprinter-Klausel greifen. Danach würde das Briloner Krankenhaus die eingesparten Gehälter auf die Abfindung aufschlagen, und zwar bei dem Chefarzt zu 100 Prozent und bei dem Ehepaar jeweils zu 75 Prozent.

Bis zum 20. August müssen beide Seiten dem Gericht mitteilen, ob sie sich darauf einlassen. Wenn nicht, kommt es zu einem sogenannten Kammertermin. Das Arbeitsgericht Arnsberg hat zum Jahresende seinen sogenannten Gerichtstag für Verfahren im Altkreis Brilon von Olsberg nach Brilon ins Amtsgerichtsgebäude verlegt. Die Sitzungen finden jeweils freitags statt.

Kündigungsschutzgesetz greift nicht

Wie die Pressestelle des Arbeitsgerichts am Montag auf Anfrage der WP mitteilte, können sich die klagenden Ärzte nicht auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Das greife erst ab einer Beschäftigungszeit von sechs Monaten. So lange dauert die sogenannte Wartezeit, und zwar unabhängig davon, ob eine Probezeit vereinbart worden war oder nicht.

Deshalb, so die Pressestelle weiter, gehe es hier jetzt u.a. um die Frage, ob der Betriebsrat im Rahmen der Kündigung ordnungsgemäß angehört worden sei oder ob und inwieweit die Kündigungen hinreichend individuell begründbar sei, da alle drei auf einen Schlag erfolgten.

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