Brilon. . Suspendierung und fristlose Kündigung des Maria-Hilf-Prokuristen vor dem Arbeitsgericht. Der Richter will Belege für die Vorwürfe sehen.
- Fristlose Kündigung des Prokuristen war noch vor dem Jahreswechsel erfolgt
- Gütetermin in Olsberg bring keine Einigung zwischen den beiden Parteien
- Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis auf keinen Fall fortsetzen
Die Fronten stehen: „Frau Schmaus wollte ihn loswerden.“ Sagt Rechtsanwalt Stephan Krepcke (Menden) über seinen Mandanten, den langjährigen Personalleiter und Prokuristen des Briloner Maria Hilf-Krankenhauses, Ludger Weber (52). Den hatte, wie berichtet, die neue Geschäftsführerin am Schönschede, Margit Schmaus, in der Woche vor Weihnachten spektakulär freigestellt. Die fristlose Kündigung folgte noch vor dem Jahreswechsel. Am Donnerstag Vormittag fand vor dem Arbeitsrichter in Olsberg der Gütetermin statt.
Zu einer Einigung kam es nicht. Der von Richter Martin Banse vorgeschlagene Vergleich, dem früheren Prokuristen und Interims-Geschäftsführer noch bis zur Jahresmitte das Gehalt zu zahlen, eine Abfindung in Höhe von 90 000 zu geben und zudem dem Krankenhaus aufzuerlegen, die Vorwürfe nicht weiter aufrecht zu erhalten, kommt für den Geschassten nicht in Frage. Stephan Krepcke: „Nicht in dieser Größenordnung.“ Denn das, was seinem Mandanten unterstellt werde, „reicht nicht einmal für eine Abmahnung“.
Arbeitgeber: Kein Zurück mehr in den Job
Dagegen ist der Rechtsanwalt des Krankenhauses, Bernhard Kraas (Arnsberg), der Überzeugung, „alle Vorwürfe beweisen zu können. Es gibt Zeugen en masse.“ Eine Rücknahme der Kündigung sei ausgeschlossen. Kraas: „Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis auf keinen Fall fortsetzen.“ Eventuell könne man darüber reden, den Strafantrag zurückzunehmen.
Zum 15. November hatte Margit Schmaus als neue Geschäftsführerin des städtischen Krankenhauses ihren Dienst am Schönschede angetreten. Und kaum zwei Wochen später habe sie Ludger Weber, seit gut 30 Jahren im Maria Hilf tätig und mit der Nennung seines Namens ausdrücklich einverstanden, aus den hausinternen Email-Verteilern ausgeschlossen, hieß es gestern am Rande der Verhandlung. Das sei „inhaltlich falsch“, so die Geschäftsführerin auf Anfrage der WP, die darüber hinaus zu „internen Mitarbeiter- oder Patientenangelegenheiten grundsätzlich keinen Kommentar“ abgebe.
Richter: „Die Vorwürfe sind mir noch nicht ganz klar“
Nach Angaben von Rechtsanwalt Krepcke legen weitere Vorfälle nah, dass sein Mandant gezielt in seinem Aufgabenbereich beschnitten wurde. Seiner mehrmaligen Bitte, die Situation zu erörtern, sei unter vagen Vorwänden nicht entsprochen worden. Das passierte erst am 12. Dezember. Neben Margit Schmaus mit von der Partie: Bürgermeister Dr. Christof Bartsch als Vorsitzender des Aufsichtsrates und FDP-Ratsherr Prof. Dr. Alexander Prange als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung. Dabei, so Ludger Weber zur WP, sei von den wenige Tage später erhobenen Vorwürfen, die zu seiner Suspendierung und Kündigung geführt haben, keine Rede gewesen. Dr. Bartsch und Dr. Prange waren am Donnerstag für die WP nicht zu erreichen.
„Die Vorwürfe sind mir noch nicht ganz klar“, sagte Richter Martin Banse. U.a. geht es darum, dass Ludger Weber sich und anderen Mitarbeitern „zu viel Gehalt genehmigt“ (Banse) haben soll. Dabei geht es um lange zurückreichende Zulagen und Überstunden.
Zum Bumerang wird Weber jetzt auch seine Bereitschaft, interimsmäßig als Nachfolger von Bernd Löser für sechs Monate die Geschäftsführung zu übernehmen.
Im Mai, so hieß es, sei mit den Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung, Dr. Bartsch und Prof. Dr. Prange vereinbart worden, die 10 000 Euro Geschäftsführergehalt für die Zeit der Vakanz aufzuteilen: 2500 Euro sollte Weber als Zuschlag erhalten. Weitere 2500 Euro sollten zusammen die drei Verwaltungsmitarbeiter bekommen, die vorübergehend bisherige Aufgaben Webers übernehmen mussten. Und 5000 Euro sollten für einen externen Berater für die Zeit der Vakanz ausgegeben werden.
Vorwurf: Sonderzahlung falsch berechnet
Weber wird jetzt vorgeworfen, dass er sich die Funktionszulage nicht nur zusätzlich zu seinem Grundgehalt angerechnet habe, sondern diese befristete Zahlung auf die 912 Euro Zuschlag aufgesattelt habe, die er ohnehin bekommt. Außerdem waren ihm bei der Berechnung der krankenhausüblichen Jahressonderleistung im Dezember rund 1600 Euro zu viel überwiesen worden. „Das“, räumt sein Anwalt ein, „hätte ihm bei der Prüfung der Gehaltsabrechnung vielleicht auffallen können.“
Bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg liegt ein Ermittlungsverfahren. Dort will man das arbeitsrechtliche Verfahren abwarten.
Für den 20. April ist ein neuer Termin beim Arbeitsgericht angesetzt.
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