Marsberg. . Das Böller-Unglück vom Marsberger Schützenfest 2015 hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Traumatisierter Mann klagt auf Schadensersatz.
Das tragische Böller-Unglück vom Marsberger Schützenfest 2015 hat ein weiteres gerichtliches Nachspiel. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm greift die Schmerzensgeld-Forderung eines durch die Explosion traumatisierten jungen Mannes auf.
Für den 18. Januar ist am 9. Senat ein Termin „zur Auflösung des Sachverhalts und Güteverhandlung“ angesetzt.
Junger Mann erlebt Tod von Schützenkönig aus nächster Nähe mit
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg hatte einen Schadensersatzanspruch im August vergangenen Jahres abgelehnt. Begründung: Da der Kläger nicht mit dem bei der Explosion der beiden Kanonen tödlich verletzten Schützenkönigs verwandt sei, könne laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1971 kein sogenannter „Schock-Schaden“ geltend gemacht werden.
Die Richter hatten das traumatisierende Erlebnis dem allgemeinen Lebensrisiko zugeordnet. Der junge Mann hatte das tragische Unglück aus nächster Nähe erlebt. Ein abgesprengtes Gußeisenteil hatte ihn nur um Haaresbreite verfehlt.
Versicherung lehnt Schadensersatz ab
Nachdem die Versicherung der drei Mitglieder der Historischen Schützen Obermarsberg, die das Böllern vornahmen, einen Schadenersatz abgelehnt hatte, hatte sich der Kläger über seinen Anwalt Oliver Brock (Brilon) direkt an die drei beteiligten Schützen gewandt.
Auch interessant
Anwalt Brock hatte gegen die Entscheidung des Landgerichts Arnsberg Berufung eingelegt.
Brock ist zuversichtlich, dass sich mit der Ansetzung eines Termins eine neue Perspektive ergeben wird, denn: „Mittlerweile gibt es von den Gerichten nur einen schriftlichen Hinweis, wenn eine Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das erspart allen Beteiligten die Anwesenheit bei einem Termin.“
Amtsgericht stellte Verfahren ein
Die Hinterbliebenen des getöteten Schützenkönigs hatten ihre zivilrechtlichen Ansprüche über den Bad Arolser Anwalt André Iske geltend gemacht. Seine Mandanten, so Iske auf Anfrage der WP, möchten sich nicht mehr öffentlich zu dem Thema öffentlich äußern.
Zwei der drei benutzten Kanonen explodierten
Das tragische Unglück ereignete sich beim Anböllern des Schützenfestes der St. Magnus-Bruderschaft Niedermarsberg am Mittag des 11. Juli 2015.
Zwei von drei dabei benutzten gußeisernen Kanonen explodierten dabei. Trümmerteile fügten dem Schützenkönig (30) tödliche Bauchverletzungen zu.
Strafrechtlich ist das Verfahren längst erledigt. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte lediglich gegen einen von ihnen damals Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben; gegen die beiden anderen hatte es die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Das Amtsgericht Marsberg letztlich stellte das Verfahren gegen Zahlung von 5000 Euro ein. Den Angeklagte, so hieß es, treffe nur ein sehr geringes Verschulden an dem Tod des Schützenkönigs. Die Schützen hatten während des gesamten Verfahrens zu dem Vorfall geschwiegen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Kanonen nicht sachgemäß beladen worden waren.
Nur eine sehr geringe Schuld
Der Angeklagte hatte eingeräumt, die - was für alle Anwesenden ja auch sichtbar war - Kanonen gezündet zu haben. Wer von den dreien die Kanonen letztlich geladen hatte, blieb deshalb im Dunkeln. Alle verfügten über die entsprechenden sprengtechnischen Erlaubnisse.
Hier finden Sie noch mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus dem Altkreis Brilon.