Marsberg. . Der tödliche Unfall beim Schützenfest in Niedermarsberg wird nicht vor Gericht verhandelt. Das Verfahren wird gegen Geldbuße eingestellt.
- Der 64 Jahre alte Angeklagte muss 5000 Euro an die Staatskasse zahlen
- Er hatte eingeräumt, die Kanone gezündet, aber zuvor nicht kontrolliert zu haben
- Gericht: Angeklagten trifft ein sehr geringes Verschulden an dem tragischen Todesfall
Zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall mit einer Kanone auf dem Schützenfest in Niedermarsberg hat das Amtsgericht Marsberg das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Geldauflage vorläufig eingestellt (Az: 4 Ds 25/17). Der 64 Jahre alte Angeklagte muss 5000 Euro an die Staatskasse zahlen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten der Einstellung gegen Auflage zu. „Den Angeklagten trifft ein sehr geringes Verschulden an dem tragischen Todesfall“, sagte Gerichtssprecher Dr. Johannes Kamp.
Am 11. Juni 2015 ereignet sich das tragische Unglück
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Am 11. Juli 2015 war der amtierende Schützenkönig André B. beim Anböllern durch eine explodierende Kanone tödlich verletzt worden. Drei Kanonen hatte das Kommando der Historischen Schützen Obermarsberg beim Anböllern des Niedermarsberger Schützenfestes eingesetzt, eine große und zwei baugleiche kleinere. Die große Kanone hatte Schützenkönig André B. (30) selbst per Kabel gezündet. Die zweite Kanone war explodiert.
Erlaubnis nach Sprengstoffgesetz war vorhanden
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„Der Angeklagte hat eingeräumt, die Kanone gezündet, aber zuvor nicht kontrolliert zu haben“, sagte Gerichtssprecher Dr. Johannes Kamp. Er hatte die Kanone nicht selbst geladen. Für das Laden waren andere Schützen verantwortlich. „Die zuständigen Personen verfügten über eine besondere Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Sie haben in der Vergangenheit immer zuverlässig gearbeitet. Es gab nach Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür, dass es dieses Mal anders war“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.
Falsches Beladen Grund für das Unglück
Laut Staatsanwaltschaft war falsches Beladen Grund für das Unglück. Das Unfall-Rekonstruktionsgutachten hatte im vergangenen Sommer ergeben, dass zuviel Sand zur Verdichtung der Schwarzpulver-Ladung benutzt worden war. Sand hätte generell als Vorlage nicht genommen werden dürfen. Wer für die fehlerhafte Beladung der Kanonen verantwortlich ist, konnte in den Ermittlungen jedoch nicht geklärt werden. Alle Beteiligten hatten im Rahmen des Ermittlungsverfahrens von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte Ende März beim Amtsgericht Marsberg gegen den 64-jährigen ehemaligen Schießmeister des Kreisschützenbundes Brilon Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Nach dem Unglück vor fast genau zwei Jahren war gegen drei Historische Schützen ermittelt worden. Gegen die beiden anderen, 48 und 32 Jahre alt, hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits vor einigen Monaten mangels Tatverdachts eingestellt.
Zivilrechtliche Aufarbeitung des Falls steht noch auf
Die strafrechtliche Akte zum tödlicher Schützenfest-Unfall wird endgültig geschlossen, wenn der Angeklagte bis zum 15. August die 5000 Euro an die Staatskasse überwiesen hat. „Der Beschluss ist dann nicht mehr anfechtbar“, so Gerichtssprecher Dr. Kamp.
Das sieht bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Unglücks anders aus. Andre Iske vertritt die Angehörigen des ums Leben gekommenen Schützenkönigs: seine Witwe, seine Eltern und Geschwister. Der am Montag bekanntgegebene Beschluss des Amtsgerichts Marsberg beantworte die Frage, ob eine Fahrlässigkeit vorgelegen habe mit einem Ja, sagte Iske der Westfalenpost. „Jetzt stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang Ansprüche geltend gemacht werden.“
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