Brilon. . Seit einem guten Vierteljahr gewährt die Evangelische Kirchengemeinde Brilon einer jungen Frau Asyl. Wir sprachen mit Koordinator Rolf Plauth.
611 Menschen in ganz Deutschland wird zurzeit Kirchenasyl gewährt. Gemeinden treten dabei für Personen ein, denen durch eine Abschiebung Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen.
Auch interessant
Die Evangelische Kirchengemeinde Brilon gewährt einer 25-jährigen Frau aus einem arabischen Land seit Dezember Kirchenasyl. Wie hat sich die Frau eingelebt, welche Unterstützung bekommt sie von der Gemeinde? Wo ist Hilfe von außen nötig? Die WP sprach mit Rolf Plauth, der das Kirchenasyl in Brilon ehrenamtlich koordiniert.
Anfang Januar haben Sie, Pfarrerin Koppe-Bäumer und Pfarrer Müller bei einem Pressetermin die Einzelheiten des Kirchenasyls dargelegt. Wie geht es der jungen Frau heute?
Rolf Plauth: Das größte Problem zu Anfang war die Verständigung für den Besucherdienst. Die Frau sprach weder Deutsch, Englisch oder Französisch. Aber wir konnten auf Dolmetscher zurückgreifen. Zum Teil waren das Flüchtlinge, die ihre Sprache beherrschten, aber auch viele deutschsprachige Freiwillige aus dem Unterstützerkreis.
Auch interessant
Mittlerweile nimmt die 25-Jährige an einem Sprachkursus teil und versucht auf vielen Ebenen, sich einzubringen. Ob das die Kinderbibelwoche war, wo sie in der Küche mitgeholfen hat, das Café International oder das Nähcafé im evangelischen Gemeindezentrum. Dafür, dass sie sich nur auf diesem Gelände bewegen darf, macht sie wirklich sehr viel.
Können Sie – ohne zu sehr ins Detail zu gehen – noch einmal erklären, warum die junge Frau hier ist?
Sie ist über ein Drittland eingereist, hat dann in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. Um einen neuen Antrag stellen zu können, muss sie mindestens ein halbes Jahr auf deutschem Boden gelebt haben. Das ermöglichen wir ihr jetzt. Sie hat noch eine Schwester in Deutschland und sie hat wirklich Todesangst.
Auch interessant
Wir sind gerade dabei, ihr zu helfen, die traumatischen Erlebnisse aus ihrem Heimatland mit ärztlicher Unterstützung zu verarbeiten. Es ist so, dass sie für den Fall einer Rückkehr in ihre Heimat mit dem Tod bedroht worden ist. Die Frau hat größte Todesängste und das ist beim ersten Asylverfahren nicht hinreichend berücksichtigt worden. Sie telefoniert oft mit ihrer Schwester und sie weint viel.
Welche Aufgaben kommen dem Unterstützerkreis zu?
Auch interessant
Wir sind zurzeit 19 Leute, 14 sind im Besuchsdienst tätig und jeder einzelne ist für den Fall der Fälle jederzeit ansprechbar. Unsere Aufgaben werden aber immer weniger, weil gewisse Strukturen gewachsen sind. Trotzdem ist natürlich weitere Hilfe nötig. Ich weiß nicht, ob zum Beispiel die Kosten für eine Trauma-Behandlung übernommen werden.
Auch interessant
Es gibt diverse kirchliche Fonds, die unterstützen, die aber nicht die gesamten Kosten übernehmen werden. Neulich musste die Frau zum Zahnarzt; bei der Gelegenheit hat sie dann auch ein bisschen was von Brilon gesehen und hat gesagt, dass sie es hier sehr schön findet. Für die Behandlung hat der Zahnarzt übrigens nichts genommen.
Wie läuft denn das Verfahren jetzt weiter?
Spenden
Wer das Kirchenasyl finanziell unterstützen möchte kann spenden: bei der Sparkasse Hochsauerland auf das Konto (IBAN) DE 72 41651770 00000 68528 oder bei der Volksbank Brilon, Büren, Salzkotten unter DE 79 4726 1603 0003440300, Stichwort: „Unterstützung Kirchenasyl“
Am 8. Mai ist der Halb-Jahres-Zeitraum erreicht; dann kann der Anwalt, mit dem wir bereits in Kontakt stehen, die Klage einreichen. Das, was wir an Biografie ermittelt haben und zu dem Fall beitragen können, werden wir dem Juristen dann zur Verfügung stellen. Unsere Beobachtungen fließen in eine Art Dossier ein, das dann für das Verfahren sicherlich eine Rolle spielen wird.
Hat der Fall Ihrer Ansicht nach Aussicht auf Erfolg?
Davon sind wir von Anfang an ausgegangen. Wir sehen sehr gute Erfolgsaussichten. Immerhin 40 Prozent dieser Verfahren, gegen die geklagt wird, werden im zweiten Anlauf positiv beschieden. Oder anders ausgedrückt: In 40 Prozent der Fällen hat man sich in erster Instanz geirrt. Die Gründe für eine Ablehnungen sind oft nicht nachvollziehbar. Ihr größter Wunsch ist es, bei ihrer Schwester in Deutschland bleiben zu dürfen.