Brilon. . Das Jugendschöffengericht Brilon hat am Freitag das Verfahren gegen den 18-jährigen Beschuldigten wegen „sehr geringer Schuld“ eingestellt.
Das Jugendschöffengericht Brilon hat das Strafverfahren um den tödlichen Arbeitsunfall im Sägewerk Egger vom 10. Oktober vergangenen Jahres gestern mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Beschuldigten ohne Hauptverhandlung gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt.
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Dem jungen Auszubildenden, der für den Unfall verantwortlich war, sei nur eine „sehr geringe Schuld“ vorzuwerfen, so der Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg, Dr. Johannes Kamp, zur WP.
Der heute 19-Jährige muss innerhalb eines halben Jahres 3000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Sicherheits--Vorkehrungen
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Bei dem Arbeitsunfall war ein 31 Jahre alter Sägewerks-Mitarbeiter ums Leben gekommen. Er hatte sich in einer Holzsortieranlage befunden, deren Betrieb nur bei geschlossener Tür möglich ist. Diese Tür hatte offen gestanden, sei aber entgegen der üblichen Praxis nicht, so Dr. Kamp, mit einem Karabinerhaken am Zaun befestigt gewesen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Tür nicht zufällt oder versehentlich geschlossen wird, während sich jemand im Maschinenbereich aufhält.
Von Baumstämmen erdrückt
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Der Auszubildende habe sogar noch nachgeschaut, ob sich jemand in der Sortieranlage befinde, allerdings niemanden bemerkt, so Dr. Kamp weiter. Als er die Tür verschloss und die Sortieranlage wieder anlief, war der 31--jährige Mitarbeiter von Baumstämmen eingeklemmt und so schwer verletzt worden, dass er noch an Ort und Stelle verstarb.
Der junge Auszubildende hatte zu seinem tragischen Fehler gestanden. Er ist weiterhin in dem Unternehmen tätig.
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