Brilon. . Bei einem Arbeitsunfall im Sägewerk der Firma Egger ist am Montag ein Mann ums Leben gekommen. Kripo und Amt für Arbeitsschutz forschen nach der Unfallursache.
- Arbeiter gerät in Maschine
- Feuerwehr mit 21 Leuten vor Ort
- Arbeitsschutz und Kripo ermitteln
Bei einem Arbeitsunfall im Sägewerk der Firma Egger ist am Montagmorgen ein Arbeiter ums Leben gekommen. Zur Unfallursache liegen bislang wenige Informationen vor. Staatsanwaltschaft und Amt für Arbeitsschutz haben wie immer in solchen Fällen die Ermittlungen aufgenommen. Laut Polizei-Sprecher Holger Glaremin passierte der Unfall im Bereich der Sortieranlage, wo der Mann in eine Maschine eingeklemmt wurde und noch vor Ort verstarb.
„Der Löschzug Brilon ist um 9.50 Uhr alarmiert worden. Wir sind mit 21 Leuten rausgefahren“, sagt Feuerwehrsprecher Andreas Becker. Nachdem der Notarzt den Tod des Mitarbeiters festgestellt hatte, sei es Aufgabe der Feuerwehr gewesen, den Mann aus der Anlage zu befreien. Um 12 Uhr war der Einsatz der Feuerwehr beendet. Um den Arbeitskollegen und den Mitgliedern der Wehr in dieser schwierigen Situation beizustehen, wurden Notfallseelsorger und ein Team zur psychosozialen Unterstützung (PSU) an den Unglücksort gesandt.
Sägewerk-Betrieb ist vorerst gestoppt
„Die Produktion im Sägewerk ist erst einmal eingestellt. Wir sind alle sehr schockiert. Uns liegen noch keinerlei Erkenntnisse vor, wie der Unfall passieren konnte. Kripo und Amt für Arbeitsschutz sind bei uns im Haus, um den Fall zu klären“, sagt Firmensprecher Mattias Keuthen auf Anfrage unserer Zeitung.
Im Februar 2010 war es im Spanplattenwerk der Firma Egger schon einmal zu einem schweren Unfall gekommen. Bei der Explosion eines Thermo-Ölkessels waren drei Arbeiter im Alter von 21, 59 und 62 Jahren getötet worden.
Rund 100 Arbeitsunfälle landesweit
Landesweit kommen Jahr für Jahr viele Menschen bei Arbeitsunfällen ums Leben. „Jeweils 97 waren es 2012 und 2014“, sagt Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg, wo auch das Amt für Arbeitsschutz angesiedelt ist. „Während die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen einer möglichen Schuldfrage nachgeht, ist es Anliegen des Arbeitsschutzes, zu ermitteln, was getan werden kann, um künftige Schäden abzuwenden und auszuschließen.“