Marsberg. An den elf Windkraftanlagen in Meerhof darf nach wie vor nicht gebaut werden, das stillgelegte Windrad in Erlinghausen darf künftig nicht drehen.
- Beschluss: Bei Windanlagen im Raum Marsberg Artenschutz nicht ausreichend gegeben
- Oberverwaltungsgericht folgt in seiner Rechtsauffassung der Verwaltungsgericht
- Hauptverfahren im Streit um die insgesamt zwölf Windräder steht allerdings noch aus
Dafür gesorgt hatte zunächst das Verwaltungsgericht Arnsberg mit zwei Eilbeschlüssen Mitte und Ende 2016. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat diese Eilbeschlüsse jetzt bestätigt und stützt sich in der Begründung darauf, dass der Artenschutz nicht ausreichend gegeben ist.
Die Vorgeschichte: Erfolgreiche Klagen der NABU
Stilllegung und Baustopp hatte der NABU NRW mit seinen Klagen vor dem Verwaltungsgericht erwirkt. Im August 2016 stoppte das Verwaltungsgericht erst den Bau der elf Anlagen des Windparks Himmelreich in Meerhof. Im November durfte sich nach einem Eilbeschluss die Windanlage der Firma Dreps in Erlinghausen nicht mehr drehen. Gegen den Weiterbau in Meerhof hatte sich der NABU neben den landschaftsschutzrechtlichen Gründen auch auf den nicht rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt gestützt. Im November 2016 hatte die Firma Dreps nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg die Anlage in Erlinghausen außer Betrieb nehmen müssen. In diesem Fall stand der noch nicht geltende Flächennutzungsplan im Vordergrund. Die Investoren und der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde hatten gegen die Eilbeschlüsse Beschwerde beim OVG eingelegt. Das OVG hatte die Beschlussfassung zum neuen Flächennutzungsplan des Stadtrates erst abwarten wollen.
Der jetzige Stand: OVG bestätigt Eilbeschluss
Seit Anfang des Jahres ist der neue Flächennutzungsplan der Stadt rechtsgültig. Die Bezirksregierung hat die Zustimmung erteilt. Es musste allerdings im Vorfeld nachgebessert werden, unter anderem auch in Sachen Naturschutz. Bei der Beschlussfassung zuvor im Stadtrat hatten sich die SPD und die Grünen enthalten. Sie zweifelten die Rechtssicherheit an. Das OVG in Münster bestätigt jetzt den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts und begründet das mit fehlendem Artenschutzmaßnahmen. Das Tötungs- und Verletzungsverbot bedrohtet Tierarten sei grundsätzlich nicht erfüllt, heißt es in der Begründung.
In Meerhof sieht das OVG die Brutplätze der Wiesenweihe, der Wachteln und des Mornellregenpfeifers durch die Anlagen gefährdet. Der Rotmilan stand nicht im Fokus. Anders in Erlinghausen. Hier könne laut OVG das Kollisionsrisiko der Rotmilane mit den Anlagen erst auf der Grundlage einer Raumnutzungsanalyse genauer abgeschätzt werden.
Wie es weiter geht: Hauptverhandlung steht bevor
Bis jetzt handelt es sich bei den Eilbeschlüssen um „vorweggenommene Regelungen“. Die Hauptverhandlung steht vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg noch an. Die Kammer will jetzt abwarten, wie die Beteiligten auf den Eilbeschluss des OVG reagieren, sagte ein Gerichtssprecher auf Nachfrage dieser Zeitung.
Investor Flocke vom Windpark Himmelreich will sich durch die Bestätigung des Baustopps nicht hindern lassen und sein Maßnahmenkonzept zum Artenschutz umstellen, wie er gegenüber der WP sagte, und andere Ausgleichsflächen zum Brüten anbieten. Helmut Löhring vom Bauamt der Stadt hatte sich im jetzigen Beschluss des OVG Münsters Aussagen zum Flächennutzungsplan erhofft. Aber der wurde gar nicht angesprochen.
>>> Klagen gegen weitere genehmigte Anlagen
Nachdem der geänderte Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg zur Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen von der Bezirksregierung Arnsberg abgesegnet wurde, erteilte der Hochsauerlandkreis im Frühjahr die Baugenehmigung des Investors „rotes Land“ für sechs weitere Windkraftanlagen in Erlinghausen. Dagegen legte der NABU NRW ebenfalls Klage ein. Der HSK genehmigte weiterhin 23 Repoweringanlagen in Meerhof.
Der Baubeginn ist offen, weil sich das Aussschreibungsverfahren in Bezug auf Konditionen und Entgelt geändert hat.
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