Marsberg. Die 60. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle ist beim zweiten Anlauf beschlossene Sache. Die nichtbefangenen Ratsmitglieder haben in der Sondersitzung gestern Abend mit sieben Jastimmen der CDU und MBG dafür gestimmt. SPD und Grüne waren mit fünf Stimmen dagegen. In der Ratssitzung zum gleichen Thema vor Weihnachten war in geheimer Abstimmung mit sechs zu sechs Stimmen kein Beschluss zustande gekommen.
Die 60. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Marsberg zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung an anderer Stelle ist beim zweiten Anlauf beschlossene Sache. Die nichtbefangenen Ratsmitglieder haben in der Sondersitzung gestern Abend mit sieben Jastimmen der CDU und MBG dafür gestimmt. SPD und Grüne waren mit fünf Stimmen dagegen. In der Ratssitzung zum gleichen Thema vor Weihnachten war in geheimer Abstimmung mit sechs zu sechs Stimmen kein Beschluss zustande gekommen.
Nach wie vor glauben SPD und Grüne im Stadtrat nicht an die Rechtssicherheit des geänderten Flächennutzungsplanes, wie Jan Stoop (SPD) erneut erklärte. Wobei die SPD nicht grundsätzlich gegen den geänderten Flächennutzungsplan sei. Viele der 17 Fragen, die die SPD in der Sitzung vor vier Wochen an die Verwaltung gerichtet hatte, seien inzwischen beantwortet worden, so Jan Stoop weiter. Aber eben nicht alle.
„Wir entscheiden hier über den Raum, den wir zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellen wollen“, führte Franz-Josef Weiffen (MBG) aus. Über Dinge wie den Artenschutz habe die Baubehörde im nächsten Schritt zu entscheiden. CDU und MBG hätten die Sondersitzung einberufen, um Schaden von der Stadt abzuwenden.
Mehrere Bauanträge eingegangen
Wie Bauamtsleiter Werner Besche sagte, sind in den vergangenen Wochen beim HSK mehrere Bauanträge für Windkraftanlagen in Meerhof, Oesdorf und Essentho eingegangen, ebenso für Bereiche östlich von Erlinghausen innerhalb der Schutzzone und südlich von Erlinghausen. Auch für die Gemarkung von Giershagen und Leitmar.
Der geänderte Flächennutzungsplan wird jetzt der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Und die habe, laut Besche, eine Genehmigung signalisiert. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wird er rechtskräftig.
Im August hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg per Eilantrag des Naturschutzbundes (NABU) NRW den Bau von elf Windrädern in Meerhof vorerst gestoppt und eine in Erlinghausen stillgelegt, u.a. weil die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht rechtskräftig war. Die Investoren hatte Beschwerde dagegen beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Wie Dr. Ulrich Lau, Pressedezernent des OVG Münster auf Nachfrage der WP sagte, werde die Beschlussfassung vor Ort in die Prüfung zur emissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit einbezogen werden.