Marsberg/Düsseldorf. . Der Vorwurf des NABU NRW: Die Untersuchung des Gutachters war mangelhaft. Die Schützer erhoffen sich den Baustopp.

Der NABU NRW hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen den Bau von elf Windkraftanlagen im Stadtgebiet von Marsberg erhoben. „Die Planung ist aus immissions-, arten- und landschaftsschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Bereits im Vorfeld der Antragstellung des Windenergiebetreibers hätten die Naturschutzverbände in ihren Stellungnahmen auf den besonderen Wert der für die Errichtung der Windkraftanlagen vorgesehenen Fläche hingewiesen. Leider seien die Hinweise völlig ignoriert worden. „Das ist die erste Klage des NABU NRW im HSK“, sagt Johannes Schröder, stellvertretender Vorsitzender des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis, der mit NABU kooperiert.

Wichtiges Nahrungshabitat

Die Paderborner Hochfläche zwischen Marsberg, Meerhof und Essentho gehöre zu den wenigen noch nicht mit Windkraftanlagen verbauten Bereichen dieses Landschaftsraums. Zudem sei das Gebiet als Bruthabitat verschiedener gefährdeter Vogelarten wie Rotmilan, Wiesenweihe, Feldlerche und Wachtel. Auch die Bedeutung als wichtiges Rast- und Nahrungshabitat für gefährdete Limikolenarten wie dem Mornellregenpfeifer sei hoch. „Das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieses bedeutenden Landschaftsraums ist derart gewichtig, dass es nicht der geringen Vorteile eines einzelnen Windparks wegen aufgeopfert werden darf“, so Tumbrinck weiter. „Es ist der einzige Vogelbrutplatz außerhalb des Vogelschutzgebiets Hellweg-Börde für Weisenweiher“, ergänzt Johannes Schröder.

Obwohl das erhebliche artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial dem antragstellenden Anlagenbetreiber bereits frühzeitig bekannt gewesen sein dürfte, wurde darauf in keiner Weise angemessen reagiert – heißt es in einer Mitteilung. „So ist das zugrundeliegende Datenmaterial des damit beauftragten Gutachters mangelhaft“, kritisiert Tumbrinck. „Die Daten über die Brutvögel waren nicht vollständig“, sagt Schröder. Zum Teil seien einige Vogelarten laut Gutachter überhaupt nicht existent, Raumnutzungsanalysen insbesondere der vom Bau der Windkraftanlagen betroffenenGreifvogelarten fehlten vollständig. Auch Vorgaben des NRW-Leitfadens Windkraft und Artenschutz seien ignoriert worden und drei Windkraftanlagen befänden sich außerhalb des Untersuchungsraumes. Ebenfalls sei auch die Untersuchungen zu den vorhandenen Fledermausarten unzulänglich gewesen. „Die Mängelliste lässt sich beliebig verlängern“, so Tumbrinck.

Da der Bau der elf Windkraftanlagen vom Hochsauerlandkreis bereits genehmigt wurde, stellte der NABU zudem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Klage gegen die elf Windenergieanlagen erfolgt in enger Abstimmung und mit Unterstützung des Vereins für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis. „Wir erhoffen uns einen Baustopp. Das Gebiet ist wirklich enorm wichtig für diese sensiblen Arten“, sagt Schröder.

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