Erlinghausen. . Nach einer Klage des NABU muss eine Windkraftanlage bei Marsberg vorläufig stillgelegt werden. Die Rechtslage könnte sich aber bald ändern.

  • Winkraftanlage in Erlinghausen erzeugte bereits Strom und steht jetzt still
  • Anlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan festgelegten Konzentrationszonen
  • Die Investoren und der Hochsauerlandkreis haben gegen die Beschlüsse Beschwerde eingelegt

Die Firma Dreps hat nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg ihre Winkraftanlage in Erlinghausen außer Betrieb nehmen müssen. Das Gericht hatte dem Antrag des NABU auf Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes stattgegeben. Der Hochsauerlandkreis sieht Chancen, dass der Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht gekippt wird.

Bei dem Beschluss hatte sich die Kammer darauf gestützt, dass die Anlagen außerhalb der im geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg festgelegten Konzentrationszonen genehmigt wurden.

Der NABU NRW sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt

„Der NABU NRW begrüßt diese Entscheidung , zeigt sie doch deutlich, dass geltende Flächennutzungspläne als Grundlage für Planungen von Windenergievorhaben zugrundezulegen sind“, sagte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Damit wurden bereits zwei Windkraftprojekte in Marsberg vorläufig lahmgelegt. Im Juli hatte der NABU NRW den im Bau befindlichen Windpark Himmelreich aus vergleichbaren Gründen durch einen Eilbeschluss gestoppt.

Neuer Flächennutzungsplan kommt: Neue Rechtslage erwartet

Die Investoren und der Hochsauerlandkreis haben gegen beide Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Da die Stadt Marsberg einen neuen Flächennutzungsplan aufgestellt hat, der unmittelbar vor der Genehmigung steht, ändere sich die Rechtslage, so dass das OVG den einstweiligen Rechtsschutz sehr wahrscheinlich aufheben und die Anlagen wieder in Betrieb gehen beziehungsweise weitergebaut werden könnten, so Martin Reuter, Sprecher der Hochsauerlandkreises.

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