Medebach. . Beim zweiten Prozesstag gegen eine Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes ging es darum, ob sie den Zustand der Kinder hätte erkennen können.

  • Polizeibeamte sagen aus: Mutter gaukelt Top-Ernährung vor
  • Kinderärzte: Geschwister waren ausgehungert und dehydriert
  • Verteidiger: Verantwortung lag schlussendlich bei der Mutter

„Das Mädchen hatte kaum noch Tränen.“ Diese Aussage einer 39-jährigen Kinderärztin macht betroffen. Gestern ist der zweite Verhandlungstag und es ist der Tag der Ärzte und Polizeibeamten. Vor dem Medebacher Amtsgericht muss sich nach wie vor eine 29-jährige Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes verantworten. Sie soll bei der Kontrolle einer neunköpfigen Familie im Raum Winterberg nicht oft und genau genug hingeschaut haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

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Ein zweijähriger Junge verhungerte, seine neun Monate alte Schwester entkam dem Hungertod nur knapp. Gegen die inzwischen zehnfache Mutter wird gesondert vor dem Landgericht verhandelt. Die Sozialarbeiterin ist hingegen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Frage, die das Gericht gestern zu klären versucht: Hätte die 29-Jährige mit bloßem Auge erkennen können, in welchem Zustand sich die Kinder befanden, wenn sie genau hingeschaut hätte. Und die rhetorische Frage des Verteidigers: War es überhaupt die rechtliche Pflicht seiner Mandantin, dies zu tun? Hatte sie eine sogenannte Garantenstellung?

Die Notfallärztin

Der verstorbene Anakin und seine Schwester Serenity müssen im Februar 2014 in einem erbarmungswürdigen Zustand gewesen sein. Die aufnehmende Kinderärztin (39), die das kleine Mädchen bei der Notfallaufnahme in Hüsten behandelte: „Sie war sehr abgemagert, hatte stehende Hautfalten, eine ängstlichen Blick, keinerlei Abwehrreaktionen beim Anlegen einer Venenzugangs. So ein abgemagertes Kind habe ich in meiner Berufslaufbahn noch nicht gesehen.“ Alle seien geschockt gewesen. Das ganze Ausmaß des Zustandes sei ihr und dem Pflegepersonal erst bewusst geworden, als das Kind ausgezogen war. „Als es am nächsten Tag die Flasche bekam, hat es getrunken wie ein Weltmeister.“ Die Mutter hatte im ersten Verfahren immer wieder behauptet, das Kind habe keine Nahrung aufnehmen wollen.

Der Klinikarzt

Ähnlich hat der damalige Chefarzt (65) der Kinderklinik den Zustand der Geschwister in Erinnerung: „Für das Mädchen war es Rettung in allerletzter Sekunde. Als der Junge zu uns kam, war er völlig schlapp, leblos, komatös. Er wog im Alter von zwei Jahren 6,5 Kilo und war damit lebensbedrohlich unterernährt.“ Auf die schwierige Frage von Richter Ralf Fischer, ab wann ein medizinischer Laie diesen Zustand hätte erkennen müssen, kann auch der Kinderarzt keine verbindliche Aussage machen. Nur so viel: „Ich denke, dass da Kind nie in seinem Leben gelaufen ist. Hätte man es im Herbst gesehen, hätte einem zumindest auffallen müssen, dass da etwas im Argen ist.“ Anakin stirbt im Frühjahr 2014.

Die ambulante Kinderärztin

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Immerhin ist die Mutter etwa zehn Wochen vor dem Tod ihres Sohnes bzw. dem Zusammenbruch der Tochter bei einer Kinderärztin gewesen. Die Medizinerin hatte aber damals nur das Mädchen untersucht, das nach Durchfall wund war (Windel-Dermatitis), ansonsten aber „unauffällig“ gewesen sei. Der Junge sei „nur so mit dabei gewesen“ und habe in Winterkleidung in seinem Kinderwagen gesessen. Sie habe ihn nicht untersucht, kaum gesehen, da es um ihn bei dem Termin nicht gegangen sei.

Die Polizei

Nach dem Tod des Jungen rückt die Polizei bei der Mutter im Raum Winterberg an. Der heute pensionierte Beamte (66): „Der Zustand des Hauses war akzeptabel. Ich war überrascht über Menge und Qualität der Lebensmittel. Das war schon gewaltig. Ich habe aber schnell gemerkt, die Frau war sehr behördenerfahren und wusste, was sie uns zeigen und was sie sagen musste. Ich glaube, die Lebensmittel waren nur zum Vorzeigen dort.“ Im Rahmen der Vernehmung habe sie eine Fassade aufgebaut und sich immer wieder in Lügen verstrickt.

Der Verteidiger

Anwalt Thomas Mörsberger reibt sich an der Formulierung „hätte man nicht genauer hinsehen müssen?“. Denn genau dieses „man“ mache deutlich, dass ständig unterstellt werde, die Verantwortung sei auf jemand anderen übergegangen. Letztlich sei doch wohl die Mutter in der Pflicht gewesen. Jugendarbeit bestehe aus einem breiten Spektrum an Aufgaben, aber auch aus Grenzen von Möglichkeiten. „Kontrolle ist nicht identisch mit Eingriffsbefugnis. Jeder Sozialarbeiter muss gut überlegen, welche Karte er ausspielt, um sich nicht den Zugang zu einer Familie zu verbauen.“

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Das Richter

Immer wieder zitiert Richter Fischer die Handlungsempfehlungen, die das Jugendamt des Vogtlandkreises (wo die Familie vorher wohnte) dem HSK mit auf den Weg gegeben hatte. Demnach brauchte diese Problemfamilie Unterstützung auf allen Ebenen. Fischer: „Wenn man all die Vorkenntnisse hat und sieht dann so ein Kind, kommt da nicht auch einem medizinischen Laien die Erkenntnis, da muss ich was tun?“

Der Staatsanwalt

Klaus Neulken, Staatsanwalt, möchte sich nicht mit der generellen Frage der Jugendarbeit beschäftigen. Für ihn ist klar: Der Vogtlandkreis hat sehr genau hingeschaut und gute Arbeit geleistet. Wäre das hier fortgesetzt worden, hätte Schlimmeres verhindert werden können. Der Verteidiger: „Deshalb ist die Familie ja auch von dort weggezogen.“ Neulken: „Ja, in einen Kreis, wo man offenbar nicht ausreichend verhindert, dass Kinder vernachlässigt werden.“

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