Medebach. Vor dem Medebacher Amtsgericht wird am Donnerstag der Prozess gegen eine Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes fortgesetzt.

  • Vorwürfe: Fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung
  • Prozess gegen Jugendamtsmitarbeiterin wird fortgesetzt
  • Ärzte und Polizeibeamte werden am Donnerstag gehört

Der Vorwurf klingt hart: fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Vor dem Medebacher Amtsgericht muss sich eine inzwischen 29-jährige Mitarbeiterin des HSK-Jugendamtes verantworten (wir berichteten). Am Donnerstag ist der zweite Verhandlungstag, in dem auf vier Tage angesetzten Verfahren. Diesmal werden u.a. Polizeibeamte und drei Ärzte als Zeugen gehört.

Die Staatsanwaltschaft wirft der bislang unbescholtenen Sozialarbeiterin vor, ihren Pflichten zur engmaschigen Kontrolle einer Familie mit neun Kindern nicht hinreichend nachgekommen zu sein. Ein zweijähriger Junge verhungerte, seine neun Monate alte Schwester konnte dem Tod in letzter Sekunde entkommen. Gegen die Mutter wird ab September vor dem Arnsberger Schwurgericht verhandelt. Bei dem Prozess in Medebach geht es um die Jugendamtsmitarbeiterin.

Großes Medienaufgebot beim Prozessauftakt in Medebach. Im Bild die Angeklagte neben ihrem  Verteidiger Thomas Mörsberger.
Großes Medienaufgebot beim Prozessauftakt in Medebach. Im Bild die Angeklagte neben ihrem Verteidiger Thomas Mörsberger. © Ralf Rottmann

Keine Garanten-Stellung

Schon am ersten Prozesstag vor drei Wochen wurde deutlich, dass es für Verteidiger Thomas Mörsberger keine strafbare Handlung seiner Mandantin gegeben hat: Sie hatte rein rechtlich keine Garanten-Stellung.“ Die Anklage enthalte lediglich Einschätzungen, aber keine konkreten Vorhaltungen für die Verletzungen von Rechtspflichten. Am ersten Prozesstag hatte die 29-Jährige noch einmal betont, dass die Arbeitsbelastung beim Jugendamt individuell verschieden, aber allgemein in Ordnung gewesen sei. 2013 hatte sie nach eigenen Angaben 169 Fälle zu betreuen – darunter 40 Hilfen zur Erziehung, 63 formlose Beratungen und drei Fälle von Kindeswohlgefährdung.

Vertrauensvolle Kontakte knüpfen

Auch der Leiter des Kreisjugendamtes hatte am ersten Verhandlungstag als Zeuge ausgesagt. Er hatte eingeräumt, dass „alle Mitarbeiter hoch gefordert“ seien und in dem „einen oder andern Fall an ihre Grenzen“ stießen. Der Mutter seien aber durchaus Hilfen angeboten worden. Es sei aber mitunter auch schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt zu solchen Familien zu bekommen. Und: es gebe leider durchaus eine Vielzahl an Fällen ähnlichen Inhaltes.

Im Laufe des Verfahrens gewinnt der Prozessbeobachter das Gefühl, dass es auf der einen Seite um generelle Pflichten, Aufgaben und Arbeitsabläufe eines Jugendamtes geht. Und auf der anderen Seite die schwierige Frage im Raum steht: Liegt hier eine strafwürdige Pflichtverletzung mit schweren Folgen vor?

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