Medebach/Winterberg. . Vor dem Amtsgericht Medebach beginnt der Prozess gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin. Hätte sie den Hungertod eines Kindes (2) verhindern können?

Anakin wurde nur zwei Jahre alt. Als er starb, wog er nur etwas über sechs Kilogramm. Vor mehr als drei Jahren verhungerte im Raum Winterberg das Kleinkind. Vor dem Amtsgericht Medebach beginnt an diesem Donnerstag (9.30 Uhr) ein Prozess gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin. Die Anklage wirft der 28 Jahre alten Mitarbeiterin des Hochsauerlandkreises fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Junge aufgrund „extremer Unterversorgung“ gestorben

Anakin war am 24. Februar 2014 aufgrund „extremer Unterversorgung“ gestorben, seine neun Monate alte Schwester konnte von Ärzten gerettet werden. Die neunfache Mutter soll sich in einem anderen Verfahren vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Dieses soll am 6. September beginnen.

Abgemagert bis auf die Knochen war der Junge noch in ein Krankenhaus gekommen. Die Ärzte konnten ihm jedoch nicht mehr helfen. Er starb einen Tag später. Als er ins Krankenhaus kam, wog er nur wenig mehr als sechs Kilo.

39 Jahre alte Mutter sagt als Zeugin aus

Die Staatsanwaltschaft wirft der Jugendamtsmitarbeiterin vor, sich von Mitte Dezember 2013 bis Februar 2014 nicht in kurzen Abständen vom Wohl der Kinder überzeugt zu haben. Die Kindeswohlgefährdung sei ihr ausdrücklich von dem vorher zuständigen Jugendamt mitgeteilt worden. Die Frau ist nach Angaben des Kreises weiterhin beim Jugendamt beschäftigt. Es gelte die Unschuldsvermutung, sagte ein Sprecher. Am ersten Verhandlungstag soll auch die 39 Jahre alte Mutter als Zeugin aussagen.

Richter übte deutliche Kritik am Jugendamt des HSK

Das Verfahren gegen die Mutter war zunächst ebenfalls vom Amtsgericht Medebach geführt worden. Amtsrichter Ralf Fischer hatte es aber im Februar 2016 an das Landgericht verwiesen. Er war nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu der Auffassung gelangt, dass die Mutter sich einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe. Für solche Fälle sei aber nicht das Amtsgericht, sondern eine Schwurgerichtskammer zuständig.

In dem Verfahren hatte Fischer deutliche Kritik am Jugendamt geübt: Wenn das Jugendamt korrekt gearbeitet hätte, wäre der Tod des Jungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu verhindern gewesen, sagte der Richter damals.

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