Medebach/Arnsberg. . Im Fall eines 2014 im Großraum Winterberg verhungerten Zweijährigen hat das Landgericht Arnsberg den Prozess gegen die Mutter für September geplant.
Im Fall eines 2014 im Sauerland verhungerten Zweijährigen hat das Landgericht Arnsberg den Prozess gegen die Mutter für September geplant. Auftakt seit wahrscheinlich am 6. September, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Das Verfahren gegen die 39 Jahre alte, neunfache Mutter wegen fahrlässiger Tötung war zunächst vom Amtsgericht Medebach geführt worden. Amtsrichter Ralf Fischer hatte es aber im Februar 2016 an das Landgericht verwiesen.
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Der Richter war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass sich die Frau nicht der fahrlässigen Tötung, sondern einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hatte. Für solche Fälle sei aber nicht das Amtsgericht, sondern eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts zuständig.
Extreme Unterversorgung
Der Junge aus Winterberg war im Februar 2014 aufgrund "extremer Unterversorgung" gestorben, seine neun Monate alte Schwester konnte gerettet werden. In dem Fall beginnt an diesem Donnerstag vor dem Amtsgericht Medebach ein Prozess gegen eine inzwischen 28 Jahre alte Jugendamtsmitarbeiterin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. (dpa/lnw)