Medebach/Winterberg. Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen wegen Unterversorgung durch die Mutter steht eine 27-jährige Sozialarbeiterin des HSK-Jugendamtes im Verdacht, ihre Pflichten verletzt zu haben.
- Neunfache Mutter vor Gericht
- Vorwurf: mangelnde Versorgung zweier ihrer Kinder
- Verdacht gegen Sozialarbeiterin des Hochsauerlandkreises
- Neunfache Mutter vor Gericht
- Vorwurf: mangelnde Versorgung zweier ihrer Kinder
- Verdacht gegen Sozialarbeiterin des Hochsauerlandkreises
„Wären Sie Ihrer Pflicht nachgegangen, wären der Tod des Jungen und das Leid beider Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen.“ Harte Worte, die Richter Ralf Fischer im Medebacher Amtsgericht an das Jugendamt des Hochsauerlandkreises und speziell an eine 27-jährige Sozialarbeiterin richtet.
Familie nicht genau genug kontrolliert
Sie hatte Kontakt zu der neunfachen Mutter, die zwei ihrer Kinder nachweislich nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt hatte. Aber sie soll die sozial schwache Familie im Raum Winterberg nicht genau genug kontrolliert haben. Der knapp zweijährige Junge starb; das Mädchen konnte in letzter Sekunde gerettet werden. Fischer: „Solche Bilder von Kindern kennt man sonst nur aus den schlimmsten Entwicklungsländern. Und dieser erbärmliche Zustand hätte Ihnen auffallen müssen.“
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Der gesamte Prozess wird vor dem Landgericht Arnsberg noch einmal aufgerollt werden. Staatsanwalt Klaus Neulken hat das beantragt. In Medebach war die 38-jährige Mutter wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise fahrlässiger Körperverletzung angeklagt gewesen. In vier Prozesstagen gab es in einer umfangreichen Beweisaufnahme mitunter traurige und erschütternde Einblicke in ein dunkles Familienleben.
Das Gericht teilt die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, die neunfache Mutter könne zumindest unter „bedingtem Vorsatz“ gehandelt haben. Richter Fischer: „Sie wollten nicht, dass die beiden Kinder leiden. Aber Sie haben die Umstände erkannt, sie ignoriert und die Folgen daraus billigend in Kauf genommen.“ Laut Gutachten ist die Frau voll schuldfähig und psychisch nicht krank.
Verfahren gegen Sozialarbeiterin wird eingeleitet
Unterdessen bestätigte Staatsanwalt Neulken auf Nachfrage, dass gegen die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes des Hochsauerlandkreises (HSK) ein Verfahren eingeleitet werde – und möglicherweise gegen weitere Personen. Der Vogtlandkreis, wo die Angeklagte und ihre Kinder vorher gelebt hatten, hatte die Kollegen beim HSK über den Umzug der Familie ins Sauerland informiert und Handlungsempfehlungen gegeben.
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Detailliert war dort aufgelistet worden, dass es akuten, großen und dauerhaften Unterstützungsbedarf gebe. Alle Kinder seien blass, es hapere an Ordnung und Sauberkeit, es bestehe dringender Kontrollbedarf. Ein Kind wurde als untergewichtig eingestuft. Im Vogtland musste die Mutter „Trinkprotokolle“ vorlegen, um zu belegen, dass die Kinder auch wirklich Nahrung zu sich nehmen. Diese sollten auch im HSK fortgeführt werden. Im Notfall müsse man eingreifen.
Letzter Hausbesuch 21 Tage vor dem Hungertod
Der letzte Hausbesuch des HSK-Jugendamtes bei der Familie soll 21 Tage vor dem Tod des zweijährigen Jungen stattgefunden haben. Richter Fischer: „Obwohl keine Vorsorge-Untersuchungshefte vorlagen – die waren verschimmelt – wurde bei allen Kindern – auch bei denen, die gar nicht anwesend waren – ein ausreichender Ernährungszustand protokolliert.“ Das war am 3. Februar 2014. Drei Wochen später starb der kleine Junge mit einem Gewicht von 6780 Gramm. 700 Gramm stammen von einer Infusionslösung, die ihn nicht mehr retten konnte.