Brilon. . Häftlinge müssen im Amtsgericht Brilon extra gesichert werden. Grund ist die zu hohe Fluchtgefahr der Sträflinge.

  • Häftlinge, die als Zeugen vor Gericht vorgeführt werden, müssen zwingend Fußfesseln tragen
  • Grund dafür ist die zu hohe Fluchtgefahr auf dem Weg von der Zelle in den Gerichtssaal
  • Verfahren in NRW laut Justizministerium an kleineren Gerichten üblich

Häftlinge, die im Amtsgericht Brilon vorgeführt werden, müssen nach WP-Informationen immer zwingend Fußfesseln tragen. Grund dafür ist die ansonsten zu hohe Fluchtgefahr der Straftäter. Üblich ist dies nicht, denn normalerweise bekommen die Häftlinge bei Vorführung vor Gericht nur Fußfesseln verordnet, wenn das Gefahrenrisiko bei ihnen zu groß ist.

Generell verfügt das Amtsgericht in Brilon über eine Ein- und Ausgangsschleuse inklusive Metalldetektor, durch den jeder Besucher, egal ob Zeuge, Angeklagter oder Personal, einmal durch muss. Dabei können bei der Eingangsschleuse nicht Ein- und Ausgangstür gleichzeitig geöffnet werden. So können die Sicherheitsbeamten die Schleuse in einer Gefahrensituation schnell abriegeln.

Mit dem Gefangenentransporter zum Gericht

Häftlinge werden in der Regel mit einem Gefangenentransporter ins Gericht gebracht, bis zu ihrer Vernehmung sitzen sie dann in einer Einzelzelle und werden erst dann durch Sicherheitsbeamte in den Gerichtssaal geführt, wenn dazu aufgerufen wird. Auf dem Weg dorthin gibt es zwar einige Sicherheitsmaßnahmen, diese sind aber nicht ausreichend, um den Häftling ohne Fußfesseln in den Saal zu führen. Am Amtsgericht Marsberg etwa besteht so eine Anordnung aus Sicherheitsgründen nicht. Gerichtsdirektor Hans-Werner Schwens konnte zu der Anordnung keine Angaben machen: „Als Gerichtsdirektor darf ich mich nicht zu Sicherheitsmaßnahmen innerhalb unseres Amtsgerichts äußern.“

Das Amtsgericht Brilon ist dabei allerdings kein Einzelfall. „In kleineren Gerichten ist es in Nordrhein-Westfalen durchaus üblich, dass aufgrund der fehlenden baulichen Strukturen Fußfesseln aus Sicherheitsgründen angeordnet werden“, erklärt Detlef Feige, Pressesprecher vom Justizministerium in NRW. Betroffen sind dabei vor allem ländliche und dünn besiedelte Region wie etwa das Hochsauerland. Oft sind diese Gerichte noch nicht mit entsprechenden Schleusen an den markanten Punkten ausgestattet. „Natürlich versuchen wir, diese Gerichte entsprechend nachzurüsten, es ist aber auch immer eine Kosten- und Personalfrage. Denn für jede neue Eingangschleuse, die wir bauen, brauchen wir ja auch weitere Sicherheitsbeamte“, ergänzt Feige. Der Großteil der 129 Amtsgerichte im Land sei aber ordnungsgemäß gesichert: „Vor allem die großen Amts- und Landgerichte haben abgeriegelte Wege von der Zelle bis in den Gerichtssaal, sodass Fußfesseln nur auf Anordnung des Richters angelegt werden.“

Enge Abstimmung mit Gefängnissen

Dabei wird großen Wert auf die Absprache zwischen den JVA’s und den Gerichten gelegt. „Vor einer Verhandlung führen wir immer eine Risikoanalyse in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen JVA durch, um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen festzulegen“, erklärt Dr. Johannes Kamp, Pressesprecher des Landgerichts Arnsberg.

„Die Maßnahmen reichen dabei von Handschellen oder Fußfesseln bishin zu einem Spuckschutz. Da müssen wir uns auf jeden Gefangenen individuell vorbereiten“, sagt Dr. Kamp. Im Gerichtssaal selbst liegt es aber in der Hand des Richters, ob Fußfesseln oder Handschellen angelegt bleiben sollen. So auch in Brilon: Dort können die Fesseln abgenommen werden, sobald der Häftling im Saal angekommen ist.

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