Brilon. . Die Sanierung des Amtsgerichts Brilon ist abgeschlossen. Das Hauptgebäude erhielt neue Fenster und eine neue Farbe. Die weicht erheblich vom Rest ab.
- Fassade hat einen modernen weiß-grauen Anstrich erhalten
- Nebengebäude und Anbau blieben unverändert
- Denkmalschutzbehörde nimmt gestörte Ensemblewirkung hin
Weiß gilt als die Farbe der Unschuld. Hier ist aber alles nur Fassade. Denn hinter den dicken Mauern in der Bahnhofstraße sitzen oft genug schwarzen Schafe der Gesellschaft. Das Amtsgericht hat einen neuen Anstrich bekommen. Es strahlt jetzt ganz in Weiß. Leicht abgesetzt in hellen Grautönen die architektonischen Stilelemente des Klassizismus: die horizontalen Gesimsbänder, die Fenstergewände, die auf der Sitzungssaal-Ebene im ersten Geschoss angebrachten Dreiecksgiebel und Segmentbögen über den Fenstern und der eindrucksvolle Portikus.
In auffallendem Kontrast dazu das Nebengebäude und der gerade einmal sieben Jahre alte Anbau. Die sind beide in Beigetönen gehalten. „Das sieht doch echt sch... aus“, sagt einer, der regelmäßig beruflich durch das mit Säulen garnierte Portal und die anschließende Sicherheitsschleuse den Hort der Rechtsprechung betritt.
„Das ist alles mit der Denkmalbehörde abgestimmt“, erklärt Michael Schuchardt, zuständiger Projektleiter beim Eigentümer der Immobilie, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Gerichtsgebäude stammt aus dem Jahr 1877. Bis dahin war das Gericht im Rathaus am Marktplatz untergebracht. 1985 wurden das Haupt- sowie das nur wenige Jahre jüngere Nebengebäude, in dem sich u.a. die Haftzellen befanden, unter Denkmalschutz gestellt. 2009 erhielt das Haupthaus einen dreigeschossigen modernen Anbau, der über ein gläserne Verbindung an den Altbau angeflanscht ist.
Anlass für die jetzt vorgenommene Sanierung war die Erneuerung der in die Jahre gekommenen Fenster. Bisher waren Doppel- sowie, etwa im repräsentativen großen Sitzungssaal, Kastenfenster eingebaut.
Neue Fenster notwendig
An ihrer Stelle kamen energetisch optimierte Sprossenfenster aus Holz. Im Gegensatz zu den alten Fenster sind die neuen aus Sicherheitsgründen - Michael Schuchardt: „Das war eine Vorgabe des Gerichts.“ - verschlossen. Ein spontanes Lüften bei langen Verhandlungen ist also nicht mehr möglich, da muss erst ein Wachtmeister mit dem Schlüssel vom Erd- ins Obergeschoss herbeitelefoniert werden.
Zum Hof hin, wie in dem halbrunden Treppenturm oder im Dach, sind einige alte Fenster zu dokumentarischen Zwecken erhalten geblieben.
Ursprünglich war sogar daran gedacht, die Fassade in ihren originalen Ziegel-Zustand zurück zu versetzen. Die heute als Dorfgemeinschaftshaus genutzte ehemalige Schule von Hoppecke ist noch in diesem Stil erhalten.
Herstellung des Originalzustandes verworfen
Bei der Entfernung des wohl in den 60er Jahren aufgebrachten Putzes, so der BBL-Projektleiter, hätte allerdings eine erhebliche Beschädigung der alten Ziegelfassade nicht ausgeschlossen werden können. Deshalb ließ man davon lieber die Finger.
Die sich fast über sechs Monate hinziehenden Arbeiten schlossen u.a. die komplette Entfernung des alten Anstrichs sowie die Beseitigung diverser Schäden im Mauerwerk ein. Rund 250 000 Euro gab das BBL für die Sanierung des Gebäudes aus. Damit, betont Projektleiter Schuchardt, „lagen wir weit unter den veranschlagten Kosten“.
Eine Sanierung des Nebengebäudes sei derzeit nicht geplant, auch kein neuer Anstrich, um die Ensemblewirkung zu erhalten.
Die, so der bereits eingangs erwähnte Kritiker, stelle sich ganz schnell von selbst ein: „Dafür wird schon der Verkehr sorgen.“
Zentrale Funktion für Altkreis Brilon
Das Amtsgericht Brilon ist eines von 10 im Bereich des Landgerichts Arnsberg. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Städte Brilon und Olsberg.
Zudem gibt es im Altkreis Brilon Amtsgerichte in Marsberg (zuständig für das Stadtgebiet) und Medebach (Medebach, Hallenberg und Winterberg).
Das Amtsgericht Brilon ist für alle drei Altkreis-Gerichte zentral in Schöffen- und Landwirtschaftssachen zuständig.