Winterberg/Brilon. . Wegen Drogenhandels und Drogenbesitzes hat das Amtsgericht Brilon einen Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

  • Ein Mann aus Winterberg wurde wegen Drogenbesitz und Handels zu einer Bewährungsstrafe verurteilt
  • Der 29-Jährige hat gestanden, von einem Niederländer insgesamt vier Kilo Marihuana gekauft zu haben
  • Belastungszeuge hatte zuvor auch noch von Kokain und Ecstasy-Pillen gesprochen, revidierte dies aber

Ein Mann aus dem Raum Winterberg ist am Donnerstag wegen Handels mit und Besitz von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Brilon zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem muss sich der Beschuldigte alle drei Monate einem Drogenscreening unterziehen und steht unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers.

Dem 29-Jährigen wurde vorgeworfen, in mindestens sieben Fällen zwischen November 2012 und Mai 2015 mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, darunter über 30 Kilogramm Marihuana, 1000 Ecstasy-Pillen und 50 Gramm Kokain. Grundlage für die Anklage war ein umfassendes Geständnis eines Niederländers, der im August letzten Jahres mit mehreren Kilogramm Marihuana im Gepäck festgenommen wurde und für Straferlass mehrere seiner Unterhändler belastet hatte, darunter auch zwei Männer aus dem Altkreis Brilon.

Vor Gericht revidierte der 45-Jährige seine protokollierten Aussagen: „Dass es Geschäfte mit ihm gab, bestreite ich ja gar nicht. Aber bei den Mengenangaben hat die Polizei einfach hochgerechnet.“ Außerdem wollte der Niederländer nichts von Ecstasy und Kokain wissen und beschuldigte die Polizei, ihm diese Geschäfte untergejubelt zu haben: „Nur weil ich am Telefon nach einem Schlitten gefragt habe, wollten sie direkt die Verbindung zu Schnee und damit zu Koks ziehen. Dabei wollte ich nur mit meiner Freundin Ski fahren.“

Angeklagter weiß sein Alter nicht

Der 29-jährige Angeklagte selbst machte zunächst keine Angaben zur Sache, die Verteidigung pochte zunächst auf die Aussage des Niederländers, der maximal sechs Kilogramm Marihuana an den Angeklagten geliefert haben wollte. „Härtere Drogen sind für mich nie in Frage gekommen. Die hat wenn dann einer meiner früheren Geschäftspartner geliefert“, erklärte der 45-Jährige, der allerdings immer wieder Probleme mit Zahlenangaben hatte und selbst sein eigenes Alter nicht genau wusste. Bereits vor drei Wochen hatte sich ein Teil der Deals als falsch herausgestellt, einige Anklagepunkte wurden fallen gelassen.

Da der am Donnerstag angeklagte 29-Jährige aber nicht reden wollte und der Zeuge vor Gericht erneut widersprüchliche Angaben machte, schlug die Staatsanwaltschaft dem Winterberger einen Deal vor. Daraufhin gestand er, zwischen Januar 2014 und Mai 2015 vier Mal jeweils ein Kilogramm Marihuana gekauft zu haben. „Wir haben das Geld immer zusammengeschmissen und das Kilo aufgeteilt und selbst geraucht. In meiner Hochphase waren das fünf bis acht Gramm am Tag.“

Da untereinander anschließend lediglich in kleinen Mengen gehandelt wurde, reduzierte Richter Hans-Werner Schwens die Strafe jedoch auf ein Jahr und zehn Monate. Er warnte den Angeklagten aber zugleich: „Bekommen Sie ihr Leben in den Griff. Ich will Sie hier nicht nochmal sehen, denn dann geht es definitiv nicht so glimpflich aus.“

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