Herdecke. . Ein geistig behinderter Herdecker (33) wurde zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte Kinderpornos bekommen und weitergeleitet.

Er wirkte selbst wie ein Kind – und hatte sich doch eines schlimmen Vergehens schuldig gemacht: Auf seinem Computer hortete ein 33-jähriger Herdecker Hunderte Dateien mit Kinderpornos und Fotos. Vor dem Amtsgericht räumte der behinderte Mann – größtenteils durch seine Verteidigerin – ein, die Videos und Bilder besessen und an andere verschickt zu haben.

Angespannt und verschämt

Der Mann, der auf der Anklagebank saß, wirkte kindlich, jungenhaft. Unsicher schaute er sich um, lächelte angespannt und verschämt. Die Wände des alten Gerichtssaals 25 des hiesigen Amtsgerichts schienen auf ihn einzudringen. Vor den Prozessbeteiligten und dem Publikum bekam er kaum einen Ton heraus. Leise stotternd sagte er nur: „Die Dateien wurden mir nach und nach zugeschickt. Aber statt die zu löschen habe ich die weitergeschickt.“ Seine Anwältin sprach dann für ihn. Und sagte: „Er ist sich des Unrechts bewusst. Er schämt sich für das, was er getan hat.“

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Ob er sich die Dateien, die schlimme Taten sexueller Gewalt gegen Kinder zeigten, auch angeschaut hätte, wollte Richter Christian Potthast wissen. Ruckartiges, stummes Nicken. Nach einer Pause sagte der Angeklagte: „Ich weiß, dass das nicht gut ist …“ Potthast: „Sie wissen, warum das nicht richtig ist? Das sind echte Kinder, keine ausgedachten Personen. Sie laufen irgendwo herum. Und sie werden ihr Leben lang darunter leiden, was ihnen passiert ist.“ Erneutes Nicken.

Ein anderer Mann, der bereits gesondert verfolgt wird, hatte dem geistig behinderten Herdecker das widerliche Bildmaterial über einen Kurznachrichtendienst zugeschickt. Und der Herdecker schickte die Dateien in seiner Naivität weiter. Selbstständig hatte der Mann nicht nach den Bildern im Internet gesucht.

Bis dato völlig unbescholten

Der Richter verurteilte den bisher völlig unbescholtenen Mann zu vier Monaten auf Bewährung. „Sie haben zumindest den Eindruck erweckt, dass Sie so etwas nicht wieder tun werden.“ Darüber hinaus muss der Angeklagte insgesamt 500 Euro an den Kinderschutzbund Wetter zahlen, und zwar zwei Jahre lang in monatlichen Raten von 20 Euro. „Sie brauchen etwas Erinnerung“, fuhr Potthast fort. „Ich glaube, Sie müssen das Geld jeden Monat von Ihrem Konto verschwinden sehen. Das soll Sie daran erinnern, was hier und heute geschehen ist.“ Und wieder nickte der Mann stumm und senkte den Kopf.