Bad Fredeburg. . 38-jähriger Schmallenberger leugnet den absichtlichen Besitz vor Gericht. Ein Computerspezialist überführt ihn jedoch.
Bei der Durchsuchung einer Schmallenberger Wohnung finden Beamte Bilder mit Kinderpornos – auf einem Laptop, einem USB-Stick und einer externen Festplatte, die gefüllt ist mit tausenden Dateien von Sex-Seiten aus dem Internet. Der 38-jährige Angeklagte aber leugnet am ersten Prozesstag, mit dem brisanten Material etwas zu tun zu haben. Ein Computerspezialist wird beauftragt – er verfolgt sämtliche Datenspuren bis in die Tiefen des Systems.
Monate später muss sich der 38-jährige Angeklagte aus Schmallenberg ein zweites Mal vor dem Bad Fredeburger Amtsgericht verteidigen. Der Angeklagte verfolgt die Verhandlung meist nur kopfschüttelnd und verstrickt sich in immer mehr Ausflüchten. „Es tut mir leid, dass diese Bilder auf meinem Computer waren“, sagt er. „Aber ich habe sie nicht absichtlich runtergeladen.“
Vermeintlich gelöschte Daten
Zwar gibt er zu, regelmäßig pornografische Bilder heruntergeladen zu haben, aber eben keine strafrechtlich relevanten, die sexuelle Handlungen an Minderjährigen – zum Teil Kleinkindern – zeigen. Die seien unbeabsichtigt auf seinem Computer gelandet. Und zwar angeblich so: Er habe ganze Ordner voller Bilder auf seinem Laptop gespeichert, ohne sie jemals anzuschauen. „Ich habe sie einfach gesammelt, nicht mit der Absicht, sie alle einzeln anzugucken“, sagt er.
Richter Ralf Fischer erscheinen solche Aussagen angesichts der erdrückenden Beweislage jedoch unglaubwürdig. Er redet dem Angeklagten mehrfach ins Gewissen; „Es geht hier um schwerwiegende Straftaten – sie fördern die Nachfrage nach solchen Bildern.“ Auch der mehrfache Hinweis darauf, dass sich ein Geständnis strafmildernd auswirken könne, bewegen den Angeklagten nicht zu einer anderen Aussage. Er beharrt darauf, die Bilder nicht gesehen zu haben.
„Ich habe mir die Festplatte angeschaut – sie ist in lauter Ordner sortiert, die Sie selbst benannt haben“, so Richter Fischer. Außerdem konnte der IT-Experte Daten wiederherstellen, die vom beschlagnahmten USB-Stick gelöscht wurden – darauf befanden sich die härtesten kinderpornografischen Darstellungen. Dass der Angeklagte gerade diese rein zufällig heruntergeladen und später wieder gelöscht haben will, erscheint dem Richter unglaubwürdig. Auch die weiteren Daten, die der Spezialist herausfiltern konnte, sprechen gegen die Aussage des Angeklagten.
Als ihn die Beweislage zu erdrücken erscheint, versucht der 38-Jährige sogar zu bestreiten, dass der Besitz der Bilder überhaupt illegal sei. Das reicht dem Richter endgültig. „Was strafbar ist, das entscheiden nicht Sie – das entscheiden Gerichte“, sagt Fischer. „Sie sind dermaßen unbelehrbar!“
Letzte Chance für den Angeklagten – ein Gespräch unter vier Augen mit seinem Anwalt und ein Angebot des Richters. Gesteht der Schmallenberger doch noch, wird die Freiheitsstrafe zwölf Monate nicht übersteigen und zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte willigt ein, entschuldigt sich für seine Tat und verspricht, seine „Sammel-Leidenschaft“ in Zukunft besser zu kontrollieren – damit keine Kinderpornografie mehr in seinem Besitz landet.
Freiheitsstrafe und Geldbuße
Die Staatsanwältin glaubt ihm, „dass eine Neigung in dieser Hinsicht nicht besteht“. Denn nur ein Bruchteil der Bilder, die ihm bei ihm gefunden worden, fallen in diese Kategorie. „Was jetzt für Sie spricht, ist, dass die Einsicht noch gekommen ist – wenn auch spät“, sagt Fischer. D
er Angeklagte muss eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf sich nehmen, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er eine Geldbuße von 500 Euro an den Verein „Dunkelziffer“ zahlen, der sich für sexuell missbrauchte Kinder und Jugendliche einsetzt.