Im Amateurfußball holen sich manche Spieler kalkuliert ihre Zeitsperre ab. Das ärgert die Verbände, zeigt aber auch deren Kurzsichtigkeit.

Ein Sprichwort besagt: Regeln hält man nur ein, wenn man sie aushält. Ein kurzer Satz, der Vielschichtiges in sich trägt und ein Grundverständnis von Demokratie vermittelt. Dass einerseits Regeln per se keine Einschränkung der individuellen Freiheit bedeuten müssen - auch und gerade wenn sie nicht immer unseren Vorstellungen entsprechen.

Bürgerpflicht

Andererseits ist es die Pflicht von Bürgerinnen und Bürger ebenjenes Gemeinwohl unter ständige Beobachtung zu stellen und, falls nötig, Regeln nicht weiter „auszuhalten“. Sowohl in großen politischen, als auch in kleinen privaten Feldern können Regeln helfen – oder eben solche sein, gegen die es anzukämpfen gilt.

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Wie zerbrechlich all dies ist, zeigen unter anderem sportliche Regelwerke, wo immer wieder Lücken zum eigenen Vorteil genutzt werden. Wer sich zum Beispiel im Amateurfußball die fünfte Gelbe Karte einfängt, handelt sich eine Zeitsperre von mindestens zehn Tagen ein. Dies nutzen Spieler nur zu gerne aus, um sich absichtlich eine fünfte Verwarnung abzuholen und so zum Beispiel an spielfreien Wochenenden ihre Strafe abzusitzen. Was ist das nun? Systemaufstand? Kluge Revolte? Oder doch Pflichtbewusstsein gegenüber dem eigenen Team?

In jedem Fall ist es kein rechtswidriges Verhalten. Wenn Verbände solche Hintertüren öffnen, müssen sie sich über Andrang nicht wundern. Dann auch noch die Schuldfrage in Richtung der Aktiven zu schieben, ist Augenwischerei. Vielmehr erzählen solche Regeln etwas über ihre Verfasser und deren Kurzsichtigkeit.

In der Kolumne „Pass in die Gasse“ befasst sich der freie Journalist Heiko Rothenpieler mit aktuellen Entwicklungen in der Welt des „großen“ und „kleinen“ Fußballs.

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