Hagen. Pferdehalter dürfen in den Wäldern bald reiten. Was gilt es zu beachten? Und was bedeutet das für Spaziergänger? Alle Fragen und Antworten:
„Da steht ein Pferd auf´m Flur“: Wer Karneval liebt, kennt dieses Lied vom Schlager-Duo „Klaus und Klaus“. Und in Hagen wird zwar auch bald Karneval gefeiert, aber die Pferde sind in der Volmestadt schon vorher los. Denn Pferdehalterdürfen für einen Ausritt demnächst die Wälder der Stadt Hagen nutzen. Eine entsprechende Regelung, die das Reiten zuvor untersagt hat, ist kürzlich durch einen Beschluss des Verwaltungsvorstandes gekippt worden.
Das teilte Thomas Köhler, Leiter des kommunalen Umweltamtes, den Mitgliedern des Umweltausschusses in dieser Woche mit. Zu den bisherigen Waldnutzern wie Spaziergängern, Mountainbikern und Familien wird also demnächst eine weitere Nutzergruppe stoßen. Aber was bedeutet das für alle, die gerne mal einen Ausflug ins Grüne machen? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:
Wo genau ist das Reiten neuerdings erlaubt?
Im Grunde in jedem heimischen Wald. Pferdehalter müssen sich aber an Regeln halten, die in der städtischen Reitwegeregelung festgelegt sind. Umweltamtsleiter Köhler erklärt: „Wir haben die bestehende Regelung aufgehoben, die das Reiten fast überall untersagt hat. Jetzt ist es umgekehrt: Auf befestigten, ausgebauten Wegen darf geritten werden“, sagte Köhler am Mittwochabend in der Sitzung des Gremiums. Der Weg müsse aber durchaus sehr breit sein, erklärt Köhler. Die Faustregel lautet: „Überall da, wo man auch mit dem Auto durchkommen würde, kann man reiten“, betont Köhler.
Ab wann gilt die neue Regelung?
„Jedenfalls nicht sofort, aber bald“, sagt Köhler. Die Verwaltung habe bisher lediglich angekündigt, dass das Verbot gekippt wurde. Der Vollzug steht noch aus. Ein genaues Datum könne er aber nicht nennen.
Wie fassen Pferdefreunde diese Nachricht auf?
Bei Susanne Kampmann vom örtlichen VFD, einem Netzwerk für Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland, hat die Nachricht Freude ausgelöst. Durch die gekippte alte Regelung hätten Pferdehalter jetzt im Vergleich zu vorher „bestimmt zwei bis dreimal so viel Fläche, um auszureiten“. Vereine und Verbände hätten sich schon lange für eine Änderung des Waldverbotes eingesetzt.
Gibt es Angst vor Konflikten mit anderen Waldnutzern?
Die Sorgen halten sich insgesamt in Grenzen, wie Kampmann erläutert: „Es hält sich nicht jeder immer an Regeln. Das ist leider oft im Leben so. Das Stichwort heißt gegenseitige Rücksichtnahme. Und wenn sich alle daran halten, dürfte es keine Probleme geben“, sagt sie. Beim VFD werden Reiter zudem über die geltenden Regeln aufgeklärt. Es würden Prüfungen abgenommen und so weiter. Das heißt: „Keiner geht mit Pferd in den Wald, ohne vorher geschult worden zu sein“, so Kampmann.
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Was heißt das für andere Waldnutzer?
Wer im Wald unterwegs ist, sollte stets umsichtig sein und sich rücksichtsvoll verhalten, wenn er anderen Menschen und ihren Tieren begegnet. Das gilt nicht nur für Pferdehalter, sondern auch für Spaziergänger, Hundehalter und Mountainbikefahrer. Weil es in Hagen eine hohe Walddichte gibt, ist in den ländlicheren Stadtteilen in Hagen wohl weniger Begegnungsverkehr zu befürchten als nahe dem Zentrum. Zudem sind gerade kleinere Wälder für Pferdehalter weniger attraktiv. Wenn es zu Problemen komme, sei die Stadtverwaltung um Hinweise dankbar.
Gibt es dazu Erfahrungswerte?
Köhler: „Allgemeine Beschwerden sind uns bisher nicht bekannt. Wenn es in bestimmten Bereichen Beschwerden geben sollte, werden wir uns die jeweilige Situation vor Ort anschauen. Da, wo erhöhter Erholungsdruck ist, könnten wir ebenfalls reagieren. Insofern warten wir erstmal ab und werden uns dann anschauen, wie sich das entwickelt. Wir hoffen darauf, dass die Leute gut miteinander umgehen.“
Warum gibt die Stadt Hagen überhaupt den Wald für Pferde frei?
Zum einen ist die Freigabe des heimischen Waldes seit einigen Jahren im Interesse vieler Pferdehalter, die zuletzt nur auf ausgewiesenen Wegen in Wäldern reiten durften. Köhler betont aber: „Der Wald ist für alle da“. Außerdem kommt die Stadtverwaltung mit dieser Entscheidung dem Landesnaturschutzgesetz nach. In der jüngsten Ausführung dieses Gesetzes aus dem Jahr 2022 heißt es in Paragraf 58, Absatz 2: „Das Reiten im Wald ist über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.“