Hagen . Nach den Sommerferien nehmen die Sportstätten den Regelbetrieb auf. Die Vereine müssen ein Hygienekonzept vorlegen und auf die Einhaltung achten.
Es sind Nachrichten, die die Hagener Sportler mit Freude vernehmen werden. Wie die Stadt nun mitteilte werden die städtischen Sportstätten mit dem Ende der Sommerferien (12. August) wieder in den Regelbetrieb übergehen.
Das brauchen die Vereine
Alle Vereine benötigen dafür ein Hygienekonzept, welches sie dem Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen vorlegen müssen. Um das Verfahren zu vereinfachen, hat das Servicezentrum Sport eine Vereinbarung als PDF-Formular mit den geforderten Mindeststandards und Regelungen vorbereitet, das an alle Vereine per E-Mail verschickt wurde und zum Herunterladen auf der Seite des Servicezentrums Sport bereitsteht.
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Bei diesem müssen lediglich der Vereinsname und der Ansprechpartner ergänzt werden. Auch müssen sich die Vereine dazu verpflichten, die Vorgaben einzuhalten.
Sollte ein Verein in mehreren Hallen oder Sportstätten trainieren, muss er das Formular trotzdem nur einmal ausfüllen.
Hygienekonzepte
Da aktuell schon einige Vereine Trainingseinheiten abhalten, sind auch schon Hygienekonzepte beim SZS eingegangen. Für diese Teams gilt, dass sie nicht noch einmal aktiv werden müssen, sondern, dass die alten Konzepte noch immer Gültigkeit besitzen.
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Teilnehmerzahl
Je abtrennbarem und geschlossenem Hallenabschnitt dürfen sich maximal 30 Personen aufhalten. Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt und das Verlassen der Sportstätte nacheinander, ohne Warteschlagen und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgen. Dabei ist ein Mund-Nasen-Schutz verbindlich zu tragen.
Mindestens beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sind zudem die Hände gründlich mit Seife zu waschen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Desinfektionsmittel müssen von den Vereinen bereitgestellt werden. Übungsleiter beziehungsweise Trainer müssen zur notwendigen Rückverfolgung für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Namen, Datum und Uhrzeit führen und diese 14 Tage lang aufbewahren
Sportgeräte
Auf die Nutzung von Kleinsportgeräten sollte aus hygienischen Gründen möglichst verzichtet werden. Sollte dies allerdings nicht möglich sein, ist auch hier der Einsatz der Übungsleiter gefragt: „Andernfalls müssen diese vor und nach der Benutzung selbstständig mit eigenen Desinfektionsmitteln gründlich gereinigt werden“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
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Umkleiden und Duschen
Duschen und Umkleiden: Keine pauschale Obergrenze Nach den Sommerferien stehen in den städtischen Sportstätten wieder die Duschen und Umkleiden zur Verfügung. Da die Größe der Umkleide- und Duschräume in den einzelnen Sportstätten stark variiert, kann pauschal keine Obergrenze an Personen genannt werden, welche diese Räume zeitgleich nutzen dürfen.
Daher ist auch hier immer darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Bei größeren Gruppen muss durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass beispielsweise mehrere kleine Gruppen die Umkleide- und Duschräume nacheinander nutzen, um den Mindestabstand zu wahren.
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Zuschauer
Zuschauer sind in den Sporthallen ebenfalls unter Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots wieder erlaubt, maximal jedoch 300 Personen. Dabei muss die Rückverfolgbarkeit über entsprechende Listen mit Datum, Uhrzeit, Namen, Anschrift und Telefonnummer sichergestellt sein. Die Listen müssen zwei Wochen lang aufbewahrt werden.