Hagen. Hagens Hallen öffnen für den Vereinssport. Das Servicezentrum Sport prüft, ob auch in den Ferien trainiert werden kann. Einiges spricht dagegen.

Hagens Sportler dürfen nach vorheriger Absprache mit dem Servicezentrum Sport (SZS) wieder in Hallen aktiv werden. Doch wie es aktuell aussieht, wird Basketballern, Handballern und Co. in den Sommerferien nur das Outdoor-Training bleiben, bestätigt SZS-Leiter Karsten-Thilo Raab auf Anfrage unserer Redaktion. Noch gebe es aber Hoffnung. „Wir prüfen derzeit, ob und in welchem Umfang eventuell Hallen in der Ferienzeit geöffnet werden können“, sagt Raab.

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Schwierig sei die Öffnung der heimischen Sporthallen während der NRW-Sommerferien deshalb, weil in dieser Zeit neben einer Grundreinigung auch immer Reparaturarbeiten anstehen, die mit entsprechendem Vorlauf geplant, ausgeschrieben und vergeben werden müssen. „Zudem steht während der Ferienzeit weniger Reinigungspersonal zur Verfügung – was gerade unter den aktuellen Vorzeichen besonders kniffelig ist – und auch viele Objektbetreuer haben in den Ferien ihren Jahresurlaub“, erläutert Karsten-Thilo Raab.

Servicezentrum Sport bittet um Geduld

Aus Hagener Vereinen wurde in den letzten Tagen indes Kritik laut, dass die Stadt in der „sportlosen Zeit“ genug Zeit hatte, um die Hallen zu reinigen bzw. um Reparaturen durchzuführen.

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Aber aktuell prüfe das Servicezentrum Sport, ob „wir über das übliche Maß hinaus einige weitere Hallen werden öffnen können“, so Raab. Hierzu benötige man allerdings noch etwas Zeit.

Regeln für Sport in der Halle

Zudem gab das SZS am Dienstag die Auflagen für das Training in den Sporthallen bekannt. Einfach in die Sportstätten gehen und trainieren, das ist nicht erlaubt. Das Servicezentrum Sport weist eindringlich daraufhin, dass die Nutzung der Hallen erst nach der gemeinsamen Abstimmung eines Hygienekonzepts genutzt werden dürfen.

Duschen und Umkleiden bleiben gesperrt. Sportler müssen umgezogen zur Halle kommen, allerdings dürfen Sportschuhe erst kurz vor Betreten der Halle angezogen werden, damit kein Schmutz hineingetragen wird. Toiletten dürfen benutzt werden, aber nur solche, die von den Duschen und Umkleiden separiert sind.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten(Richtwert: ein Sportler auf zehn Quadratmetern).

Maximal zehn Personen (inklusive Trainer/Betreuer) sind pro Halle erlaubt, Zuschauer sind nicht erlaubt. Bei unabdingbarer Notwendigkeit gilt: Bei Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils einen Erwachsenen zulässig).

Hände müssen gründlich mit Seife gewaschen werden, mindestens jeweils bei Betreten und Verlassen der Halle.

Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass der Zutritt zur Sportstätte nacheinander, ohne Warteschlangen, mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstandes erfolgt.

Ein Mund-Nasen-Schutz muss vor und nach der Sporteinheit getragen werden. Dieser kann während des Trainingsbetriebs abgelegt werden.

Übungsleiter, Trainer etc. sollten zur eventuell notwendigen Rückverfolgung für jede Trainingseinheit eine Teilnehmerliste mit Namen, Datum und Uhrzeit führen.

Vereine haben darauf zu achten, dass sich die verschiedenen Sportgruppen in den Hallen nicht begegnen. Die darf Halle erst nach Beginn der Nutzungszeit und ist auf jeden Fall vor Beendigung der Nutzungszeit wieder zu verlassen.

Abstandsmarkierungen mit Klebestreifen oder ähnliches können die Böden beschädigen und sind daher nicht erlaubt. Im Zweifel sind geeignete Hilfsmittel wie etwa Hütchen zu nutzen.

Großsportgeräte wie beispielsweise Barren können weder desinfiziert noch nass gereinigt werden und stehen daher nicht zur Verfügung.

Auf die Nutzung von Kleinsportgeräten sollte aus hygienischen Gründen verzichtet werden. Andernfalls müssen diese vor und nach der Benutzung eigenständig und mit eigenen Desinfektionsmitteln desinfiziert werden.